Die Artgemeinschaft wurde 2023 als verfassungsfeindlich verboten. In ihrer Klage dagegen berief sie sich auf Religionsfreiheit und ist damit nun gescheitert. Die 2023 verbotene rechtsextreme Gruppierung Artgemeinschaft bleibt verboten: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Gruppe gegen das Verbot abgewiesen. Die Artgemeinschaft richte sich gegen die Verfassung, teilte das Gericht mit. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Gruppierung 2023 als Verein verboten, weil die Artgemeinschaft sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Faeser bezeichnete die Gruppierung damals als »sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung.« Nach Argumentation des Bundesinnenministeriums nimmt die »Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung«, wie die Gruppe vollständig heißt, eine kämpferisch-aggressive Haltung ein und missachtet die Menschenwürde in grober Art und Weise. Als rassistisch wertete das Ministerium den von der Gruppe propagierten »Artglauben«, etwa den Glauben an eine angebliche »nordische« Art, während anderen ethnischen Gruppen feindlich begegnet werde. (…) Zudem greift die Gruppe nach Darstellung des Gerichts auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück und ist mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine »Vielzahl« von Nazi-Devotionalien gefunden worden, etwa »großformatige Hakenkreuzfahnen« sowie Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen. Zwar stufte auch das Gericht die Gruppe als Weltanschauungsgemeinschaft ein. Allerdings ließen sich ihre Glaubenssätze nicht auf dem Boden des Grundgesetzes verwirklichen, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Auch solche Gemeinschaften müssten ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten, führte das Gericht aus. Ermittlungen gegen Umfeld der Sekte verzögerten Urteil Die Artgemeinschaft wurde 1951 gegründet, der zugehörige Verein 1957. Die Gruppe bezeichnet sich als »größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands«, spricht von der »Erhaltung und Förderung unserer Menschenart« als »höchstem Lebensziel« und fordert »Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben«. Geprägt wurde die Gruppe unter anderem vom langjährigen NPD-Funktionär Jürgen Rieger, der den zugehörigen Verein 20 Jahre lang führte.

via zeit: Gericht bestätigt Verbot von rechtsextremer Sekte Artgemeinschaft


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