Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält für 2021 keine Bundesmittel. Das Urteil des OVG in Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. ie AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat keinen Anspruch auf staatliche Fördermittel für das Haushaltsjahr 2021. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. März ist jetzt rechtskräftig. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin verzichtete die Stiftung auf das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Die Frist dafür lief in der Nacht in Münster ab. Das OVG hatte die Berufung der Stiftung gegen ein vorinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Zur Begründung verwies der Vorsitzende und Präsident des OVG auf die damalige Förderpraxis des Bundes: Bis zum Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes 2023 erhielten ausschließlich jene parteinahen Stiftungen Globalzuschüsse für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit, die im Bundeshaushaltsplan ausdrücklich genannt waren. Die DES gehörte 2021 nicht dazu.

via berliner zeitung: Gericht: AfD-nahe Stiftung hat kein Recht auf staatliche Fördermittel für 2021


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