Der wegen NS-Parolen verurteilte Sonneberger AfD-Politiker Alexander Escher geht in Berufung. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der Sonneberger AfD-Kommunalpolitiker Alexander Escher hat gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Sonneberg Berufung eingelegt. Das bestätigte am Dienstag Jörg van Reimersdahl, Direktor des Sonneberger Amtsgerichts, auf Anfrage unserer Redaktion. Die Staatsanwaltschaft verzichtete hingegen auf ein Rechtsmittel. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Escher war am 16. März wegen des verwendeten NS-Parolen in einer Sonneberger Bar zu 60 Tagessätzen à 70 Euro, insgesamt 4200 Euro, verurteilt worden. Das Gericht sah es nach Zeugenaussagen als erwiesen an, dass er im „Gewölbe“ 2022 mehrfach „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen hatte.

via in Sdthüringen: NS-Parolen-Prozess AfD-Kommunalpolitiker Escher geht gegen Urteil vor

siehe auch: AfD-Stadrat geht gegen Urteil zu “Sieg Heil”-Ruf in Berufung Der Sonneberger AfD-Stadtrat Alexander Escher kündigt Berufung gegen das Urteil wegen “Sieg Heil”-Rufen an. Der 40-Jährige war am 16. März in erster Instanz verurteilt worden. Escher war vom Amtsgericht Sonneberg zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der wegen Diebstahls bereits vorbestrafte Kommunalpolitiker, der auch dem Jugendausschuss des Stadtrates angehört, Ende 2022 in einer Sonneberger Bar wiederholt die verbotene Nazi-Parole “Sieg Heil” gerufen hatte.  Das Urteil bleibt durch die Berufung zunächst weiterhin nicht rechtskräftig. Escher und sein Rechtsbeistand hätten nun vier Wochen Zeit, die angekündigte Berufung zu begründen, erklärte Amtsgerichtsdirektor Joachim van Reimersdahl FOCUS online auf Anfrage. Anschließend werde die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zur Berufung erarbeiten. Über Zulassung oder Abweisung der Berufung entscheide dann das zuständige Landgericht, so van Reimersdahl.