Campact protestierte mit einer Kampagne gegen die Nähe des Molkerei-Milliardärs Theo Müller zu Alice Weidel. Dieser leitete rechtliche Schritte ein. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden. Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe. Das berichten „Der Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit Bezug auf einen Beschluss, der den Medien vorliegt. (…) Müller hatte versucht, den Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. Nun wies das Landgericht Hamburg den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück, wie „Der Spiegel“ berichtet. Es finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt, zitiert das Medium den Gerichtsbeschluss. Somit habe er keinen Unterlassungsanspruch. Dem Bericht zufolge kann Müller gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Das Landgericht habe „bedauerlicherweise abgelehnt, Campact zu untersagen, Unwahrheiten zu verbreiten. Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat – Gott sei Dank – und haben diesen Spruch zu akzeptieren“, teilte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit. Weitere rechtliche Schritte werde er demnach nicht ergreifen

via tagesspiegel: Bezeichnung als „Unterstützer der AfD“ rechtens: Molkerei-Unternehmer Theo Müller verliert vor Gericht

siehe auch: Molkereigründer Theo Müller unterliegt vor Gericht gegen Campact. Die Organisation „Campact“ plakatiert, Molkereigründer Theo Müller „unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das tue er in keiner Weise, sagt Müller. Er wollte Campact die Äußerung verbieten lassen. Das Landgericht Hamburg sieht es anders. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26). Der Begriff des „Unterstützens“, meint das Gericht, lasse sich „aus Sicht des verständigen Durchschnittsrezipienten zwanglos ohne das Vorhandensein eines dem Beweis zugänglichen Elements definieren“. Für das „Unterstützen“ einer Partei oder Gruppierung sei es bereits ausreichend, „wenn davon ausgegangen werden kann, dass der als ,Unterstützer’ Bezeichnete dieser eine nicht ablehnende Haltung gegenüber aufweist“. Es sei auch „problemlos denkbar“, dass jemand als „Unterstützer“ einer Partei angesehen werde, „ohne, dass er dieser in irgendeiner Form eine tatsächliche Zuwendung zukommen lässt“; “Unterstützer der AfD” Molkerei-Milliardär verliert Klage gegen NGO Laut Landgericht Hamburg darf der Unternehmer als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Vorlesen Artikel teilen Der Molkerei-Milliardär Theo Müller scheitert mit einem Eilantrag gegen eine Campact-Aktion. Müller darf als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Der Unternehmer Müller verklagte die NGO-Plattform Campact, die im Herbst letzten Jahres eine Kampagne gegen sein Unternehmen gestartet hatte. Im Rahmen dessen wurden laut Campact 28.000 Plakate und 2,2 Millionen Sticker verteilt. Zudem wurden kritische Slogans auf Gebäude in 18 verschiedenen Orten in Deutschland projiziert. “Alles AfD, oder was?” war dort etwa zu lesen – eine Anspielung auf den Müllermilch-Werbetext “Alles Müller oder was?”. Außerdem warb Campact ironisch für Müller mit dem Slogan: “Jetzt mit AfD Geschmack”.


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