AfD-Politiker Höcke nennt in einer Rede stark überhöhte Zahlen deutscher Vertreibungsopfer – und behauptet, dass damalige Gebietsverluste völkerrechtswidrig gewesen seien. Ein Wissenschaftler erkennt darin ein „Kernmotiv extrem rechter Geschichtspolitik“ und eine Relativierung von NS-Verbrechen. Sonntag im Heinrich-Heine-Kurpark im Thüringer Heilbad Heiligenstadt. Vor dem Kriegerdenkmal, das an die im Ersten Weltkrieg „gefallenen Söhne unserer Stadt“ erinnert, steht der AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke und hält eine Rede zum Volkstrauertag. „Dieser Regierung und diesem Staat geben wir unsere Söhne nicht“, sagt Höcke. „Nein, für die Interessen der Rüstungsindustrie, für Blackrock und für die Nato-Strategie, Russland zurückzudrängen, geben wir unsere wenigen Söhne nicht.“ Dieser Staat müsse „erst mal wieder ein Staat der Deutschen werden“. So ist es auf einem von Höcke auf YouTube veröffentlichten Video der Veranstaltung zu sehen. Besonders bemerkenswert: Höcke verbreitete in seiner Rede mehrere Falschinformationen in Bezug auf deutsche Todesopfer im Zweiten Weltkrieg. Zum wiederholten Mal nannte er stark überhöhte und damit falsche Opferzahlen und bediente sich damit eines beliebten Instruments des rechtsextremen Geschichtsrevisionismus. Zudem behauptete Höcke, dass zwischen dem Gründungsjahr 1871 des Deutschen Reichs und der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 „über ein Drittel unseres Vaterlandes völkerrechtswidrig, weil es in den meisten Fällen keine Volksabstimmung gab, abgetrennt“ worden sei. Diese Aussage ist falsch. Vor der UN-Charta von 1945 waren Gebietsänderungen ohne Volksabstimmung völkerrechtlich üblich und legal. In Bezug auf die Gebietsverluste nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 kein souveräner Staat und völkerrechtlich handlungsunfähig. Die Alliierten übernahmen alles staatliche Handeln. Volksabstimmungen waren nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Es gab keine demokratisch legitimierte deutsche Regierung, die Abstimmungen hätte organisieren können. Das macht solche Grenzregelungen nicht illegal. Die Alliierten handelten als Regierungsmächte. Teil der Nachkriegsordnung ist es, dass die Sieger eines Verteidigungs- und Befreiungskriegs Grenzen festlegen können, um Sicherheit zu gewährleisten und weitere Aggressionen zu verhindern. Die ehemaligen deutschen Ostgebiete, darunter Schlesien, Ostpreußen und Pommern, wurden 1945 unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt – als Teil der alliierten Neuordnung Europas nach dem Nationalsozialismus. Der Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990 bestätigte die endgültigen Grenzen Deutschlands völkerrechtlich. Deutschland erkannte sie freiwillig und souverän an. Damit sind die heutigen Grenzen der Bundesrepublik vollständig völkerrechtskonform. Zudem vergleicht Höcke mit seiner Aussage zwei historisch völlig unterschiedliche politische Systeme, erklärt das Kaiserreich zum „Normalzustand“ und ignoriert die Ursachen der territorialen Veränderungen: von Deutschland begonnene Angriffs- und Vernichtungskriege. Dies erinnert an nationalistische Opfer- und Verlustnarrative nach den Weltkriegen.

via welt: „Vaterland völkerrechtswidrig abgetrennt“ – die Geschichtsklitterung des Björn Höcke

FCK AfD