ei seiner Kundgebung am vergangenen Samstag in Neutraubling äußerte der AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Arnold Aussagen, die im Rahmen eines möglichen Verbotsverfahrens als Angriff auf das Demokratieprinzip eingestuft werden könnten. Der Oberpfälzer bewirbt sich am Donnerstag erneut für das Amt des Schriftführers im Bayerischen Landtag. Das pauschale Absprechen der Existenzberechtigung politischer Gegner wird in Urteilen zur Einstufung der AfD als ein Angriff auf das Mehrparteienprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) gewertet. In der Rechtsprechung gelten entsprechende Aussagen als potenzielle Verstöße gegen das Demokratieprinzip, das auch im Rahmen eines Parteienverbotsverfahrens neben Angriffen auf das Rechtsstaatsprinzip und die Garantie der Menschenwürde zu prüfen wäre. Die Abgrenzung zu noch legitimer und erwünschter Machtkritik ist dabei nicht immer einfach zu treffen. So wurde etwa die Bezeichnung von Regierungsmitgliedern als „psychisch kranke Deutschlandhasser“ durch die weiter für die AfD im Bundestags sitzende Funktionärin Christina Baum sowie die Äußerung eines AfD-Kreisverbands, politische Gegner seien „Deutschlandhasser, Volksfeinde und Vernichter Deutschlands“, von Gerichten als Beleg für eine demokratiefeindliche Gesinnung gewertet und können als Orientierung dienen. Arnold ging über diese gerichtlich bestätigen Beispiel noch deutlich hinaus. In seiner Rede bezeichnete der Landtagsabgeordnete die anwesenden Gegendemonstrierenden zunächst als „Mischpoke“, die ausschließlich von Steuergeldern lebe. Anschließend verglich er das politische System bzw. Deutschland mit einem Organismus, der „mit einem Virus, mit einem Parasiten“ eine bestimmte Zeit klar komme. Wenn es zu viel werde, so Arnold, sterbe der Wirt – oder er gehe zum Arzt und hole sich Medizin. Die „Medizin ist die AfD”. Nur diese könne “Deutschland noch retten”.
via endstation rechts: ANGRIFFS AUFS DEMOKRATIEPRINZIP AfD-Rede in Neutraubling: Wortwahl könnte für Verbotsverfahren relevant sein