Michael Ballweg war das Gesicht von “Querdenken” während der Corona-Pandemie. Das LG Stuttgart sprach ihn nun wegen Betruges frei, verurteilte ihn jedoch wegen vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung. Das Landgericht (LG) Stuttgart hat den “Querdenken”-Initiator Michael Ballweg vom Vorwurf des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) freigesprochen. Gleichzeitig verurteilte das LG Ballweg in zwei Fällen wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs.1 Abgabenordnung (AO)) und wegen versuchter Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) in drei Fällen. Die Strafkammer hat eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Die Bewährungszeit gemäß § 59a Abs. 1 StGB wurde auf ein Jahr festgesetzt. Anweisungen im Sinne des § 59a Abs. 2 StGB wurden nicht erteilt (Urt. v. 31.07.2025, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22). Die Staatsanwaltschaft warf Ballweg vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für “Querdenken” eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für “Querdenken” in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung. Ballwegs Verteidiger hatten die Anschuldigungen von Beginn an zurückgewiesen. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab. Staatsanwaltschaft forderte dreijährige Freiheitsstrafe Es könne nicht nachgewiesen werden, dass Ballweg für “Querdenken” eingeworbene Gelder privat verwendet habe, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Zudem stehe Ballweg eine Entschädigung zu für 279 Tage in Untersuchungshaft und Schäden infolge des Vermögensarrestes und von Durchsuchungsmaßnahmen zu. Wegen der laufenden Ermittlungen saß “Querdenken”-Initiator Ballweg ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft aufgrund von Fluchtgefahr. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2024 wurde der Haftbefehl gegen Ballweg aufgehoben. Die Entscheidung des LG ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch Ballweg prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
via lto: Urteil im Prozess um “Querdenker”-Gründer Kein Betrug, aber Steuerhinterziehung
siehe auch: Urteil im „Querdenker“-Prozess Michael Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen. Nach zehn Monaten endet in Stuttgart der Prozess gegen den Gründer der „Querdenken“-Bewegung mit einem Urteil, das differenziert zu betrachten ist. Am Stuttgarter Landgericht ist am Donnerstagmorgen das Urteil im Fall des „Querdenken“-Erfinders Michael Ballweg gefallen. Er wurde vom Vorwurf des versuchten Betrugs freigesprochen. Für zwei Fälle der Steuerhinterziehung und einen Fall der versuchten Steuerhinterziehung wurde er schuldig gesprochen – und verwarnt. Für die Zeit seiner Untersuchungshaft soll er entschädigt werden. Für die Wirtschaftskammer war es nicht erwiesen, was ihm die Anklage vorgeworfen hatte. Er hatte sich seit Anfang Oktober wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten müssen. Im Kern ging es um den Vorwurf, er habe von seinen Unterstützerinnen und Unterstützern Schenkungen eingeworben mit der Begründung, dieses Geld für den Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu brauchen, es dann aber für sich verwendet. Außerdem soll er Steuern hinterzogen haben. Es ging um hohe sechsstellige Beträge. Ballweg saß deswegen rund neun Monate lang in Untersuchungshaft.