Der Schulverweis eines Greifswalder Schülers wegen eines Videos mit »White Power«-Gruß wurde in einem Eilverfahren vorerst ausgesetzt. Grund sind Mängel bei der Entscheidung über den Verweis. Ein Schulverweis gegen einen Greifswalder Schüler wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Entgleisung während einer Studienfahrt ins frühere Konzentrationslager Auschwitz darf laut Verwaltungsgericht Greifswald vorerst nicht umgesetzt werden. »Die Verweisungsentscheidung weist formelle und mehrere materielle Mängel auf«, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Im Klartext: Es geht nicht nur um Fehler im Ablauf, sondern auch um Mängel, die den Inhalt der Entscheidung betreffen. Einzelheiten teilt das Gericht »aus Gründen des Jugendschutzes« des Antragstellers aber nicht mit. Gegen den im Eilverfahren getroffenen Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt werden, so das Gericht weiter. Bislang sei das aber nicht geschehen. Das Schweriner Bildungsministerium hat jedoch bereits angekündigt, dass das staatliche Schulamt Greifswald Beschwerde einlegen wolle. »Dazu werden alle notwendigen Maßnahmen vorbereitet«, erklärte ein Ministeriumssprecher. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler. Die beiden Schüler sollen während einer Studienfahrt Ende Mai im früheren Konzentrationslager Auschwitz ein Video aufgenommen haben, das einen der beiden in der Gedenkstätte unter anderem mit der rechtsextremen »White Power«-Geste zeigen soll.
vi spiegel: Rechtsextreme Geste bei KZ-Besuch Gericht in Greifswald stoppt Schulverweis vorerst
siehe auch: BESUCH IN AUSCHWITZ Rechtsextremer Gruß oder Taucher-Geste – Gericht stoppt Schulverweis gegen Neuntklässler. Ein Neuntklässler aus Greifswald sollte nach einer fragwürdigen Geste in Auschwitz von der Schule fliegen. Doch das Verwaltungsgericht sieht keine eindeutigen Hinweise auf rechtsextreme Absicht. Jetzt will das Schulamt gegen die Entscheidung vorgehen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat bei einer im früheren Konzentrationslager Auschwitz gezeigten Geste eines Schülers keinen eindeutig rechtsextremen Hintergrund erkannt. Das geht aus dem Beschluss hervor, mit dem das Gericht am Mittwoch den angestrebten Schulverweis gegen den Jugendlichen vorerst gestoppt hatte. Der Vorfall betrifft zwei Neuntklässler aus Greifswald, die während einer Studienfahrt in der KZ-Gedenkstätte Ende Mai ein Video aufgenommen hatten, wie die „Ostsee-Zeitung“ berichtet und das Bildungsministerium in Schwerin bestätigt hatte. Einer der Jugendlichen war darin mit einer dem rechtsextremen „White-Power-Zeichen“ ähnlichen Handhaltung zu sehen. Daraufhin waren die Schulverweise ausgesprochen worden, gegen den sich der Schüler zur Wehr gesetzt hatte.
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