Die NSU-Morde liegen fast 20 Jahre zurück. Mit Susann E. wurde jetzt das Verfahren gegen eine mutmaßliche Mittäterin eröffnet. Eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ nach Angaben vom Dienstag die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susann E. zu und eröffnete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht. Dieses hatte die Anklage zuvor nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht Zwickau verwiesen. Obwohl E. mit der NSU-Mittäterin Beate Zschäpe befreundet war, sah das Oberlandesgericht keine hinreichenden Indizien dafür, dass E. auch von den Morden des NSU wusste. Der Generalbundesanwalt wandte sich an den BGH, der die Lage anders beurteilte als das Dresdner Gericht. In seiner vorläufigen Bewertung sah er einen hinreichenden Tatverdacht.

via t-online: Entschluss des Bundesgerichtshofs Mutmaßliche NSU-Unterstützerin muss vor Gericht

siehe auch: Beschwerde der Staatsanwalt beim BGH erfolgreich – NSU-Pro­zess gegen Susann Eminger vorm Ober­lan­des­ge­richt Dresden. Gut fünf Jahre hatte das Münchener NSU-Verfahren gedauert, doch der Komplex gilt nach wie vor nicht als vollständig aufgeklärt. Wie weit reichte Susann Emingers Unterstützung für die rechtsterroristischen Taten des NSU? Darüber wird das OLG Dresden nun doch zu verhandeln haben, nachdem es die Eröffnung eines Verfahrens wegen Terrorunterstützung zuvor abgelehnt hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden muss nun doch gegen Susann Eminger, Ehefrau des im Münchner NSU-Verfahren verurteilten André Eminger, wegen des Vorwurfs der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verhandeln. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 16.04.2025, Az. StB 69/24). Mitglieder des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermordeten neun türkisch- bzw. griechisch-stämmige Kleingewerbler sowie eine Heilbronner Polizistin, verübten Anschläge mit einer Vielzahl von Verletzten und begingen mehrere Raubüberfälle mit Waffen. Im Juli 2018 erging nach mehrjähriger Verhandlung das Urteil im NSU-Prozess: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde damals zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, mehrere Mitangeklagte erhielten ebenfalls teils mehrjährige Freiheitsstrafen. Unter den rechtskräftig Verurteilten ist auch André Eminger, der seitens der Bundesanwaltschaft wegen der engen ideologischen Verbundenheit als eine Art viertes NSU-Mitglied betrachtet wurde und mit einer vielfach als (zu) milde kritisierten Strafe davon kam. Immer wieder wurde unter anderem von den Angehörigen der Opfer nach dem Abschluss des Münchner Verfahrens gefordert, es dürfe keinen Schlussstrich geben. Der Generalbundesanwalt (GBA) ermittelte seitdem weiter und erhob im Februar 2024 Anklage gegen Emingers Ehefrau Susann. Der Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen.


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