Die AfD inszeniert sich in der Debatte über eine Beleidigung gegen Robert Habeck als Hüterin der Meinungsfreiheit. In einem ähnlichen Fall aber schaltete ein AfD-Funktionär die Justiz ein. Seit bekannt wurde, dass Robert Habeck sich gegen die Zuschreibung »Schwachkopf Professional« wehrte, gibt es Kritik von rechts. Der Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler hatte einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen einen Nutzer des sozialen Netzwerks X gestellt, der ihn so bezeichnet hatte.   »So missbraucht Habeck den Sicherheitsapparat« und »Hausdurchsuchung wegen dieses Bildes«, schrieb die Social-Media-Truppe der AfD. »Die etablierten Parteien schaffen ein Klima der Einschüchterung«, hieß es später, »nur die #AfD stellt sich diesen Tendenzen entgegen. Wir verteidigen das Recht auf Meinungsfreiheit!« Doch in einem anderen Fall hat ein AfD-Politiker nun selbst – um im Duktus der Partei zu bleiben – den Sicherheitsapparat missbraucht. Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu bemühte die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah. Thomas Scheibel, ein Stadtrat der Freien Wähler aus Füssen, hatte einen Zeitungsbericht auf Facebook so kommentiert: »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.« Woraufhin der AfD-Abgeordnete, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, nicht etwa die Meinungsfreiheit pries, sondern die Justiz einschaltete. Der Abgeordnete stellte beim Hatespeech-Beauftragten der bayerischen Justiz Strafanzeige gegen mehrere Kommentatoren des Beitrags, darunter Scheibel, und reichte auch den entsprechenden Strafantrag nach. Ende Oktober klingelte bei Scheibel um 6.45 Uhr die Polizei. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei – wie im Fall Habeck. Beschlagnahmt werden sollten EDV-Geräte aller Art, insbesondere Mobiltelefone, Tablets und andere Computer. Und wie im Fall Habeck sahen die Polizisten von einer echten Wohnungsdurchsuchung ab; bei Scheibel nahmen sie nicht einmal etwas mit. In beiden Fällen sind die Anzeigenerstatter nicht direkt dafür verantwortlich, dass es einen Durchsuchungsbeschluss gab. Und doch zeigt der Fall aus Füssen die Scheinheiligkeit der AfD: hier den »Sicherheitsapparat« anprangern, dort ihn einschalten?

via spiegel: Durchsuchungsbeschlüsse wegen Internetbeleidigungen Die Doppelmoral der AfD

siehe auch: Hausdurchsuchung bei Füssener Stadtrat nach Facebook-Post über AfD. Hohe Wellen schlägt derzeit ein Fall aus Füssen: Stadtrat Thomas Scheibel kommentierte in den sozialen Medien eine Aktion der AfD – und bekam Besuch von der Polizei. Füssen – Deutschlandweit berichten Medien darüber, was Stadtrat Thomas Scheibel passiert ist. Nachdem er sich im Frühjahr mit recht derben Worten auf der Facebookseite des Kreisboten gegen eine Aktion des AfD-Kreisverbands geäußert hatte, stand vor kurzem plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Seit Tagen steht das Telefon von Thomas Scheibel nicht mehr still, massenweise E-Mails erreichen ihn. Neben den vielen Anfragen von Journalisten beinhalten viele der Nachrichten eine eindeutige Botschaft: Sie ermuntern den 44-jährigen Füssener und äußern Dankbarkeit und Zuspruch. „Halten Sie durch!“ ist da zu lesen oder „Ich hoffe, dir geht`s (wieder) gut und du lässt dich nicht unterkriegen.“ Und auch Scheibel gibt sich kämpferisch: „Ich bin bereit meine Grundrechte zu verteidigen.“ Alles begann mit einem Facebook-Post. Der Kreisbote Füssen hatte darüber berichtet, dass der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Wolfgang Dröse einem Lehrer des Gymnasiums Hohenschwangau einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwarf, nachdem dieser seine Schüler zu einer Teilnahme an einer Demo für die Demokratie ermuntert hatte. Bauunternehmer Thomas Scheibel, der für die Freien Wähler Füssen im Stadtrat sitzt, kommentierte daraufhin auf der Facebook-Seite des Kreisboten unter anderem: „FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.“ Daraufhin erstattete Wolfgang Dröse Anzeige wegen Beleidigung, was nun zu besagter Hausdurchsuchung führte