In einem Wahlkampfvideo der Brandenburger AfD werden Migranten allein als Bedrohung dargestellt und Jugendliche mit dunkler Hautfarbe und Haaren zu „Fremden“ erklärt. Die Landesmedienanstalt bewertet den Clip als „potenziell entwicklungsbeeinträchtigend“ für Jüngere – und droht eine Sperrung an. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg bewertet ein Wahlkampfvideo der AfD Brandenburg als „potenziell entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche. Die Aufsichtsbehörde droht dem Landesverband eine Untersagung und Sperrung der Inhalte an, sollte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einer abschließenden Beurteilung einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen. Die KJM ist ein gemeinsames Organ der Landesmedienanstalten. Die Bewertung geht aus einem Schreiben der Landesmedienanstalt an den Vorstand der AfD Brandenburg hervor, das WELT vorliegt. Die unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts bezieht sich darin auf einen 78-sekündigen Clip, den der Landesverband der Rechtsaußen-Partei acht Tage vor der Landtagswahl im September in sozialen Medien veröffentlicht hatte. Die AfD spitzt darin mithilfe von Bildern, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, populistisch zwischen den Szenarien „Wochenmarkt oder Drogenmarkt“, „sanierte Schulen oder neue Asylheime“ und „Perspektive oder Wohlstandsverlust und Überfremdung“ zu. Vor allem blonde und blauäugige Deutsche werden dabei dunkelhäutigen Migranten entgegengestellt, die ausschließlich in einem negativen Zusammenhang gezeigt werden. (…) Die Art der Darstellung sei „pauschal diskriminierend“ und schaffe „ein von den Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario“. Weiter heißt es: „Die abgebildeten Menschen mit dunkler Hautfarbe und Haaren werden als Fremde bezeichnet. Es erfolgt eine Klassifizierung der abgebildeten Personen in ‚gut‘ und ‚böse‘, was dem Toleranzgebot widerspricht und eine sozialethische Desorientierung aufgrund von Stigmatisierung vermuten lässt.“ In der Gesamtbetrachtung sei auch zu berücksichtigen, dass das Video „nicht als Kl-generiert gekennzeichnet ist und die zu schützende Gruppe diese Unterscheidung von Realität und Fiktion unter Umständen nicht erkennt“.
via welt: „Schafft ein von Personen mit dunkler Hautfarbe ausgehendes Bedrohungsszenario“
siehe auch: AFD-WAHLKAMPFVIDEO GEFÄHRDET LAUT MEDIENANSTALT JUGENDENTWICKLUNG MIT MATERIAL. Ein Wahlkampfvideo der AfD Brandenburg könnte nach Einschätzung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine “potentielle Entwicklungsgefährdung” für Kinder und Jugendliche darstellen. Sollte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einer finalen Beurteilung einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen, droht dem Landesverband eine Untersagung und Sperrung der Inhalte. Die Medienanstalt äußerte ihre Bedenken in einem Schreiben an den Vorstand der AfD Brandenburg, über das die “Welt” (Freitagausgabe) berichtet hat. Sie drohte die Untersagung und Sperrung der Inhalte an, sollte die KJM einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen. Die Landesmedienanstalt bemängelte unter anderem, dass Kinder oder Jugendliche aufgrund ihres Alters Darstellungen zum Beispiel im Bereich von Menschenwürde, Toleranzgebot, Schutz von Ehe und Familie und Demokratieprinzip nicht mit ausreichender Differenziertheit und Distanz verarbeiten könnten. Dies könne eine Entwicklungsbeeinträchtigung zur Folge haben, so der Vorwurf.
