Das Landesverfassungsgericht hat im Streit über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung entschieden: Die Richter erließen eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident Treutler (AfD) halten muss. Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar entschied per einstweiliger Anordnung, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss. Treutler hatte auf der von Tumulten überlagerten Landtagssitzung am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen entsprechenden Antrag von CDU und BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion.Treutler hatte die Ablehnung der Debatte damit begründet, dass der neue Landtag endgültig erst mit der Wahl des Landtagspräsidenten konstituiert sei und sich erst danach mit Anträge zur Geschäftsordnung befassen könne. Dem widersprach nun der Verfassungsgerichtshof. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig.Alterspräsidenten sollen in der Regeln überparteilich wirken. Genau das tat der AfD-Politiker aber nicht, so der Vorwurf aller anderen Parteien. Zudem soll die AfD die Personalie bewusst gesetzt haben, um einen solchen Eklat zu provozieren. Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen
via tagesschau: Streit über Landtagssitzung Thüringer Verfassungsgericht gibt CDU-Antrag statt
siehe auch: Landesverfassungsgericht gibt CDU-Antrag statt AfD-Alterspräsident Treutler muss Abstimmung über Tagesordnung zulassen. Nach der chaotischen Sitzung im Thüringer Landtag hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, wie es am Samstag weitergehen wird. Es durchkreuzte damit den Plan des AfD-Alterspräsidenten, zuerst den Landtagspräsidenten wählen zu lassen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat am Freitag über das weitere Vorgehen im thüringischen Landtag entschieden: Die Geschäftsordnung des Landtages darf geändert werden, bevor ein Landtagspräsident gewählt worden ist. Damit gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag der CDU-Fraktion statt (Beschl. v. 27.09.2024, Az. VerfGH 36/24). Die konstituierende Sitzung unter der Leitung von Treutler gestaltete sich am Donnerstag äußerst turbulent. CDU und BSW wollten per Antrag die Geschäftsordnung ändern, bevor der Landtagspräsident gewählt wird, doch dazu ließ es Treutler nicht kommen. Der Streit um die Geschäftsordnung ist darauf zurückzuführen, dass die AfD als stärkste Fraktion nach der aktuellen Geschäftsordnung das alleinige Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten beansprucht. Die anderen Fraktionen hingegen streben eine Änderung der Geschäftsordnung an, um zu ermöglichen, dass der Landtagspräsident “aus der Mitte des Parlaments” gewählt werden kann und bereits im ersten Wahlgang entsprechende Vorschläge gemacht werden können. Treutler verweigerte sowohl die Durchführung dieser als auch die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtages, was zu zahlreichen Unterbrechungen führte. Die Fraktionen von CDU, BSW, Linken und SPD äußerten scharfe Kritik und warfen Treutler unter anderem vor, die Rechte der Abgeordneten zu beschneiden und gegen die Verfassung zu verstoßen. Infolgedessen wandte sich die CDU an das Thüringer Verfassungsgericht.

Von Gerd Seidel / Rob Irgendwer – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link