Auf einer Kundgebung gegen das Verbot des als rechtsextremistisch eingestuften Magazins “Compact” am Mittwochabend in Chemnitz hat die Polizei mehrere Anzeigen aufgenommen. Nach Angaben einer Sprecherin trugen zwei Teilnehmerinnen und drei Teilnehmer T-Shirts mit dem Logo von “Compact”. Außerdem seien bei der Versammlung drei Anzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen worden. Ein Mann habe den Hitlergruß gezeigt, ein Jugendlicher habe ein T-Shirt mit einem verbotenen Symbol getragen, ein weiterer Mann soll Aufnäher mit verbotenen Symbolen an seiner Weste gehabt haben.
via mdr: VERSAMMLUNG Polizei ermittelt nach Demo gegen “Compact”-Verbot in Chemnitz
siehe dazu auch: Harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene: Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet die “COMPACT-Magazin GmbH” Einsatzkräfte haben aufgrund richterlicher Anordnungen 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht / 10 Akteure betroffen Quelle: Henning Schacht Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische “COMPACT-Magazin GmbH” sowie die “CONSPECT FILM GmbH” verboten. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten. Seit den frühen Morgenstunden haben insgesamt 339 Einsatzkräfte Liegenschaften der Organisationen in Falkensee und Werder an der Havel (Brandenburg) sowie in Battenberg/Eder (Hessen) sowie Wohnungen von zehn führenden Akteuren in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen durchsucht. Insgesamt wurden auf richterliche Anordnung 14 Objekte durchsucht. Beschlagnahmt wurden: Magazine, Smartphones, IT, Bargeld, Gold, Datenträger, Dokumente, Merchandising-Artikel und sonstige im Online-Shop des Vereins vertriebene Produkte, Bühnentechnik, Fahrzeuge, Büromöbel, Firmenkonten und Kontounterlagen. Die Webseiten wurden bereits gesperrt. Die Social Media-Plattformen, auf denen die verbotene rechtsextremistische Organisation Kanäle betreibt, wurden wegen deren Abschaltung kontaktiert. An den heutigen Maßnahmen und deren Vorbereitung waren die jeweiligen Landespolizeien und Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt.