Bistum ändert Satzung – Keine AfD-Mitglieder in Gremien

Die Bischofskonferenz hatte im Frühjahr mit einer mehr als deutlichen Erklärung zur AfD überrascht. Nun hat das Bistum Magdeburg Konsequenzen gezogen. Das Bistum Magdeburg hat Vorgaben entsprechend einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus geändert. Demnach dürfen etwa Mitglieder der AfD auch nicht in kirchlichen Gremien arbeiten. „Wir haben damit nun eine klare, der politischen Situation angepasste Regelung gefunden“, sagt Generalvikar Bernhard Scholz laut Mitteilung. „Das bedeutet aber nicht, dass wir Menschen aus den Gottesdiensten oder der Seelsorge ausschließen.“ Gespräche würden weiter angeboten, die Änderungen betreffen ausdrücklich die Arbeit in den kirchlichen Gremien. Satzung und Wahlordnung angepasst Konkret hat das Bistum zum 1. Juli unter anderem die Satzung der Pfarrgemeinderäte und die Wahlordnung für kirchliche Gremien durch einen Passus ergänzt. Demnach können Mitglieder ausgeschlossen werden, die „öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ tätigen.

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