Antrag abgelehnt: Trump erleidet juristische Niederlage im New Yorker Betrugsprozess

Der Berufungsrichter lehnte einen Antrag von Trumps Anwälten ab, für die Dauer der Berufung die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von gut 454 Millionen Dollar auszusetzen. Der führende republikanische US-Präsidentschaftsbewerber Donald Trump hat im millionenschweren New Yorker Betrugsprozess eine juristische Niederlage erlitten. Berufungsrichter Anil Singh lehnte am Mittwoch einen Antrag von Trumps Anwälten ab, für die Dauer der Berufung die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von gut 454 Millionen Dollar auszusetzen. Sie hatten stattdessen eine Summe von 100 Millionen Dollar vorgeschlagen. Die Entscheidung muss noch von einem übergeordneten Berufungsgericht bestätigt werden. Singh gewährte dagegen Trumps Antrag auf Aussetzung der Teile des Urteils, die ihm gewisse Geschäftstätigkeiten im Bundesstaat New York untersagen. Eine Stellungnahme von Trump lag zunächst nicht vor. Er war Mitte Februar von einem Gericht zur Strafe von 354,9 Millionen Dollar plus gewisse Zinsen verurteilt worden. Richter Arthur Engoron sah es als erwiesen an, dass der Ex-Präsident sein Vermögen zu hoch angegeben hatte, um Kreditgeber zu betrügen.

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siehe auch: Betrugsverfahren in New York Trump will statt 454 nur 100 Millionen Dollar zahlen – Richter lehnt ab Fast eine halbe Milliarde Dollar soll Donald Trump in dem Prozess um Kredite in New York als Sicherheit hinterlegen. Er versuchte es mit einem Gegenangebot. Das kam bei Gericht nicht gut an. Es fällt nicht immer ganz leicht, bei den diversen Verfahren gegen Donald Trump den Überblick zu behalten. Aktuell gibt es Bewegung in zwei Fällen: Bei der Aufarbeitung des Sturms auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 hat sich der Oberste Gerichtshof für zuständig erklärt. Im millionenschweren New Yorker Betrugsprozess hingegen setzte es für den Republikaner eine juristische Niederlage. Berufungsrichter Anil Singh lehnte am Mittwoch einen Antrag von Trumps Anwälten ab, für die Dauer der Berufung die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von gut 454 Millionen Dollar auszusetzen (...) Insgesamt ist Trump mit vier strafrechtlichen Verfahren gegen ihn konfrontiert – neben dem Wahlbetrugsverfahren im Bund gibt es ein weiteres im US-Bundesstaat Georgia. Trump ist auch wegen der Mitnahme geheimer Regierungsdokumente nach seiner Zeit im Amt und im Zusammenhang mit Schweigegeld an einen Pornostar angeklagt worden. Gleichzeitig laufen zivilrechtliche Verfahren gegen ihn.

Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt. Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Klaus Nordmann, einem Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender. CORRECTIV beschrieb in der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland“, dass der Name von Klaus Nordmann von dem Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, im Zusammenhang mit Spenden genannt worden war.  Nach einer ersten Beratung hatten die Richter bereits vor Erlass des Beschlusses einen Hinweis erteilt, wonach der Antrag nicht erfolgreich sein würde. Über seine Kanzlei Höcker zog Nordmann daraufhin einen Teil seines ursprünglichen Antrags zurück, legte aber mit einem weiteren Schriftsatz nach. Nun fällt die Entscheidung entsprechend aus: Das Gericht hat den Antrag von Klaus Nordmann vollumfänglich zurückgewiesen.  Es bestehe kein Anspruch, „nicht in identifizierbar machender Weise über ihn zu berichten“. Zudem ist es laut des Gerichts „wahr“, dass der „Antragsteller im Vorfeld der Tagung eine Spende geleistet habe, die Herrn Mörig bekannt sei“. Nordmann hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Spende von ihm an den Rechtsradikalen Gernot Mörig im Zusammenhang mit dem Treffen in Verbindung stehe, auf dem der Rechtsextremist Martin Sellner auftrat und ein „Masterplan“ besprochen wurde, wie Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden könnten.  Dem Gericht hatte Nordmann selbst mitgeteilt, dass er an Mörig zwar einen vierstelligen Betrag gespendet habe, nicht allerdings für Sellner, sondern um den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau bei den ebenfalls auf dem Treffen erörterten Wahlprüfungsbeschwerden zu unterstützen. Das Gericht hat dazu in seiner Begründung geschrieben: „Die Äußerung, wonach der Antragsteller auf der von Herrn Mörig verlesenen Liste mit Spendern stand, ist – wie dargelegt – ebenso wahr wie der Umstand, dass der Antragsteller an Herrn Mörig auch tatsächlich eine Spende geleistet hat.“ CORRECTIV hatte Nordmann vor Veröffentlichung mit den Erkenntnissen konfrontiert. Das Gericht hat nun bestätigt, dass CORRECTIV die Antwort Nordmanns „zutreffend wiedergegeben“ habe. „Die klare Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, dass unsere Recherche steht. Auf dem Potsdam-Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen von Menschen. Das hat die Öffentlichkeit zurecht erfahren“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.

via correctiv: Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

siehe auch: Bericht über AfD-Sponsor: Erfolg für "Correctiv" vor Gericht. Im Streit über die Berichterstattung von «Correctiv» zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienhaus zurückgewiesen. Ein in dem Artikel als «ein Mittelständler aus NRW und AfD-Großspender» bezeichneter Unternehmer hatte sich gegen die Nennung seines Namens gewandt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Er beanstandete außerdem eine Passage in dem Artikel von «Correctiv», in dem es um Geldspenden geht. Der Unternehmer soll demnach zusammen mit anderen Spendern auf einer Namensliste gestanden haben. (...) «In der Passage zu Geldspenden werde über den Antragssteller nichts Unwahres behauptet», zitierte der Sprecher aus dem Beschluss vom 28. Februar (Az. 324 O 53/24).

#Landgericht #Hamburg zum Artikel “#Geheimplan gegen Deutschland” – Nicht viel zu ändern für #Cor­rectiv – #remigration #vosgerau

Aufgrund geschickter Litigation PR hat ein Gerichtsverfahren gegen Correctiv viel Aufmerksamkeit bekommen. Dabei ging es gar nicht um die Kernvorwürfe. Bei den drei angegriffenen Nebenaspekten unterlag das Medium in einem Punkt.  Eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Kern der Correctiv-Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" vor dem Landgericht Hamburg ist – wie erwartet – ausgeblieben. Der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau hatte in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht (LG) Hamburg nur drei Aspekte des Berichts angegriffen, die ihn allein persönlich betrafen,. Vosgerau war selbst Teilnehmer des Treffens von Rechtsextremen im November 2023 in Potsdam, über das Correctiv berichtete. Der tatsächliche Kern des Correctiv-Berichts blieb von Vosgerau unbeanstandet. Dazu gehört der Vortrag des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner über "Remigration" und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, "Anpassungsdruck" erzeugt werden müsse. Auch die Aussage des Initiators des Treffens Gernot Mörig, es gehe darum, "ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht" wurde nicht angegriffen.  Ebenfalls unbeanstandet blieben zentrale Aussagen des Correctiv-Berichts wie "Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland" oder "Ihr wichtigstes Ziel: Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht" oder "Masterplan zur Ausbürgerung deutscher Staatsbürger". Sowohl der Rechtsanwalt von Vosgerau, Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte), als auch Correctiv selbst, vertreten durch Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) stuften diese Aussagen als nicht angreifbare Meinungen ein. Correctiv betonte gegenüber LTO und Übermedien, diese seien "auf belastbarer faktischer Basis" erfolgt. (...) So oder so bleibt es dabei. Über die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts wird weiter nicht juristisch gestritten und geurteilt. Das Gerichtsverfahren wird in Bezug auf die allgemeine Diskussion um den Correctiv-Artikel gleichwohl Spielfläche für PR und Falschinterpretationen bestimmter Kreise und Medien bleiben.

via lto: Landgericht Hamburg zum Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" Nicht viel zu ändern für Cor­rectiv

Regionalkonferenz in Hannover CDU-Mann greift TV-Reporterin ins Mikro – #musterdemokraten #pressefreiheit

Er fühlte sich offenbar von einer Liveschalte gestört: Bei einer CDU-Veranstaltung mit Parteichef Friedrich Merz in Niedersachsen versuchte ein Mann, der NDR-Reporterin Katharina Seiler ihr Mikro wegzunehmen. Der NDR berichtet im Rahmen der Sendung »Hallo Niedersachsen« gerade live von einer CDU-Regionalkonferenz in Hannover, als es plötzlich zu einem Zwischenfall kommt: Ein Mann hinter der Reporterin erhebt sich, geht zu ihr und erscheint mitten im Bild, mitten in ihrem Livekommentar. »Können Sie das woanders machen?«, fragt er und greift dann NDR-Reporterin Katharina Seiler in ihr Mikro, knautscht es zusammen. Die Journalistin hat gerade den letzten Satz ihres Liveberichts gesprochen, sie versteinert, ist sichtlich fassungslos über den Eingriff. Dann schiebt sie den Mann aus dem Bild und weist ihn zurecht: »Das geht so nicht!« Der Sender schaltet zurück ins Studio, NDR-Moderator Jan Starkebaum bittet die Zuschauer, die Störung zu entschuldigen. Der NDR hat den Bericht von der CDU-Konferenz im Internet veröffentlicht , der bizarre Auftritt des Besuchers ist etwa bei Minute 1:15 zu sehen, also kurz vor Schluss. In den sozialen Medien ging der kurze Clip viral , und Vertreter des Senders mischen sich in die Diskussion ein. »Unsere Reporterin hat von einer Position live geschaltet, die die Organisatoren von der #CDU vorgesehen hatten. Trotzdem fühlte sich eine Gruppe älterer Delegierter gestört, einer von Ihnen so sehr, dass er die Schalte abbrechen wollte«, beschreibt Thorsten Hapke , Chefredakteur beim NDR Niedersachsen, die Situation.

via spiegel: Regionalkonferenz in Hannover CDU-Mann greift TV-Reporterin ins Mikro

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Angestrebter Parteiausschluss der Ex-Landeschefin AfD nimmt Berufung im Fall Sayn-Wittgenstein zurück – #braunzone

Die AfD wollte Doris von Sayn-Wittgenstein wegen Unterstützung einer rechtsextremen »Gedächtnisstätte« aus der Partei ausschließen. Wegen schlechter Erfolgsaussichten vor Gericht macht die Partei nun einen Rückzieher. Die Personalie Doris von Sayn-Wittgenstein beschäftigt einmal mehr die AfD. Eigentlich wollte die Partei die frühere schleswig-holsteinische Landeschefin ausschließen. Doch im juristischen Streit drohte der AfD eine Niederlage – nun hat sie eine Berufung in dem Verfahren wegen der geringen Erfolgsaussichten zurückgenommen. Das berichtet die »Welt«, dem SPIEGEL wurde der Sachverhalt von einem Parteisprecher bestätigt. Der AfD-Bundesvorstand habe in der vergangenen Woche beschlossen, das vor dem Kammergericht Berlin geführte Berufungsverfahren gegen Sayn-Wittgenstein zurückzunehmen. Damit sei Sayn-Wittgenstein weiterhin AfD-Mitglied. Die AfD verstehe sich als Rechtsstaatspartei, man respektiere die formal korrekte Entscheidungsfindung des Kammergerichts, so der Sprecher. Damit kann Sayn-Wittgenstein ihre Mitgliedsrechte in der AfD künftig wieder wahrnehmen. Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte 2019 entschieden, dass Sayn-Wittgenstein aus der Partei ausgeschlossen werden soll. Der Fall landete vor ordentlichen Gerichten. Das Landgericht Berlin stellte im April 2021 fest, dass Sayn-Wittgenstein weiterhin Mitglied der AfD sei. Zur Begründung hieß es vom Landgericht, dass Sayn-Wittgenstein im Parteiausschlussverfahren des Bundesschiedsgerichts kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Die Entscheidung der Parteigerichtsbarkeit hätte demnach nicht im schriftlichen Verfahren ergehen dürfen. Der Parteiausschluss sei »nicht wirksam, weil das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren keine Beachtung gefunden hat«. Das Parteigericht hätte Sayn-Wittgenstein ein weiteres Mal mündlich Gehör gewähren müssen – dazu war es damals aber nicht gekommen.

via spiegel: Angestrebter Parteiausschluss der Ex-Landeschefin AfD nimmt Berufung im Fall Sayn-Wittgenstein zurück

Nahles weist Forderung nach Arbeitspflicht für Asylbewerber zurück

Andrea Nahles wundert sich über Forderungen des Landkreistages, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten. Die Kommunen würden bereits bestehende Möglichkeiten kaum nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit hält nichts von neuen Forderungen nach einer Arbeitspflicht für Asylbewerber. Die Chefin der Bundesagentur Andrea Nahles sagte in Nürnberg, sie habe sich etwas gewundert über entsprechende Forderungen des Landkreistages. "Die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten in Sammelunterkünften ist schon seit Jahren rechtlich möglich, wird aber von den Kommunen eher zurückhaltend genutzt", sagte Nahles. Umso überraschter sei sie gewesen, dass der Landkreistag "eine politische Forderung stellt, die meiner Meinung nach schon der Rechtslage entspricht". Sie fügte hinzu: "Solche Appelle, wenn die Rechtslage längstens es schon hergibt und man selber es einfach tun kann und sollte, finde ich komisch."

via zeit: Nahles weist Forderung nach Arbeitspflicht für Asylbewerber zurück

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