Sein Verweis auf ein rassistisches Nazi-Gesetz als Vize-Präsident des AfD-Bundesschiedsgerichts könnte für Rechtsanwalt Roland Ulbrich neben einem Partei-Ausschluss auch noch strafrechtliche und berufliche Konsequenzen haben. In Leipzig liegt eine Anzeige vor. Und möglicherweise muss sich auch der Generalstaatsanwalt in Sachsen noch mit der Sache beschäftigen. Rechtsanwaltskammer wird sich Fall wahrscheinlich ansehen. Was Ulbrich vorgeworfen wird: Ein NS-Gesetz als Rechtsquelle? AfD-Politiker schon häufiger auffällig – aber hohe Hürden für Zulassungsentzug. Ein Beschluss des AfD-Bundesschiedsgerichts unter Rückgriff auf einen Paragrafen des “Reichsbürgergesetzes” von 1935 könnte für den Leipziger Rechtsanwalt Roland Ulbrich noch weitere Konsequenzen haben. Als Vize-Präsident des Gremiums trat er nach dem Bekanntwerden des Vorgangs zurück. Einem Rauswurf aus der sächsischen AfD-Landtagsfraktion kam er durch Austritt zuvor. Zudem will ihn der sächsische Landesverband in Abstimmung mit dem AfD-Bundesverband aus der Partei ausschließen. Daneben liegt laut Bericht der “Leipziger Volkszeitung” vom 2. Februar Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Ulbrich vor (…) Allerdings wirft der Verweis auf das 1945 außer Kraft gesetzte Gesetz, mit dem die Nationalsozialisten 1935 den Juden die Bürgerrechte entzogen, auch Zweifel an seiner Eignung als Anwalt auf. Schließlich ist der aus Düsseldorf stammende Ulbrich auch Strafverteidiger in Leipzig. (…) Dabei fiel Ulbrich nicht zum ersten Mal derart auf. So schrieb er 2019 zum Anschlag auf die Synagoge in Halle auf Facebook: “Was ist schlimmer, eine beschädigte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?” Er bezeichnete den Anschlag als reine “Sachbeschädigung”, bei dem es “nicht einmal den Versuch eines Tötungsdelikts” gegeben habe. Später kritisierte er “systemkonforme Tendenzen” in der AfD und Parteiordnungsverfahren gegen rechtsextreme Mitglieder, wie ihm nun allerdings selbst eines droht. Dass der Rechtsanwalt es mit heutigen Gesetzen vielleicht nicht so genau nehmen könnte, legt auch ein Detail aus dem MDR-Kandidatencheck vor der Sachsen-Wahl 2019 nahe, wo er andeutete, sich womöglich des Missbrauchs von Notrufen bedient zu haben

via mdr: RECHTSANWALT Affäre um Nazi-Gesetz für AfD-Politiker Ulbrich noch nicht zu Ende

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Von Reichsministerium des Innern – Reichsgesetzblatt I 1935 S. 1333, <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&amp;aid=dra&amp;datum=19350007&amp;zoom=2&amp;seite=00001333&amp;ues=0&amp;x=14&amp;y=9″>Österreichische Nationalbibliothek (Austrian National Library)</a>, Gemeinfrei, Link