Das Bundesamt für Justiz leitete im April Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Twitter (inzwischen X) ein. Nun macht es einen Rückzieher. Der nachlässige Umgang der Plattform X (vormals Twitter) mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird Inhaber Elon Musk nicht mehr teuer zu stehen kommen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat insgesamt drei auf dieser Basis im April angestoßene Bußgeldverfahren gegen den Konzern eingestellt, berichtet das Portal T-Online. Die Bonner Behörde dürfe X, das seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat, im Zusammenhang mit dem deutschen Plattformgesetz nicht verfolgen. Dies habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November mit seinem Urteil gegen das österreichische Pendant zum NetzDG – dem Kommunikationsplattformen-Gesetz – deutlich gemacht. Demnach verstoßen die einschlägigen Auflagen der Alpenrepublik gegen die E-Commerce-Richtlinie. Im Frühjahr sah das BfJ noch “hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement” bei Twitter in Deutschland. Es gehe vor allem um den Umgang mit Eingaben von Nutzern über volksverhetzende, beleidigende oder bedrohende Äußerungen, wobei es sich um ein “systemisches Versagen” handeln könne. Twitter hätte damit eine Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro gedroht. Denn das NetzDG verpflichtet die erfassten Plattformbetreiber, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Usern über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. Solche müssten bei offensichtlichen Rechtsverstößen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Twitter ließ einschlägige Beiträge aber monatelang online. DSA soll NetzDG ablösen Seit Ende August gilt für sehr große Plattformen wie X, Facebook, Instagram, YouTube und TikTok der Digital Services Act (DSA) mit EU-weiten Vorgaben im Kampf gegen rechtswidrige und schädliche Inhalte. Das NetzDG soll daher bald aufgehoben werden.

via heise: Beschwerdemanagement: Deutsche Justiz stellt Bußgeldverfahren gegen X ein