Ein Anhänger der rechtsextremen Partei »Der III. Weg« soll Plakate mit der Aufschrift »Hängt die Grünen« montiert haben. Erst wurde er freigesprochen, nun hebt das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch auf. Dem Neonazi Karl-Heinz S. droht nun doch eine Strafe: Vor der Bundestagswahl im Jahr 2021 hatte er Plakate mit der Aufschrift »Hängt die Grünen« angebracht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob einen Freispruch für S. auf und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts an. S. war zuvor erfolgreich gegen eine Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis durch das Münchner Amtsgericht vorgegangen. (…) Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, der nun stattgegeben wurde. Nach Auffassung der obersten bayerischen Richter hatte sich das Landgericht nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten auch anders in Betracht gezogen werden könnte: durch sein Mitwirken bei der Organisation des Plakatierens.

via spiegel: Bayerisches Oberstes Landesgericht »Hängt die Grünen«-Plakate in München – Freispruch für Neonazi aufgehoben