Die Parole »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!« sei zu Recht als Volksverhetzung eingestuft worden, so die Karlsruher Richter Die Verurteilung von vier Neonazis zu Geldstrafen wegen des Skandierens der Parole »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit« bei einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei »Die Rechte« in Dortmund 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revisionen der vier Angeklagten. Das Landgericht Dortmund hatte die Männer im Mai 2022 der Volksverhetzung für schuldig befunden. Sie hatten an einem Aufmarsch im Dortmunder Stadtteil Marten teilgenommen. Nachdem ein Mann auf dem Flachdach eines Hauses eine Reichsflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot und einen brennenden Bengalo hochhielt, stoppte der Demonstrationszug, und einige der rund 70 Teilnehmer, darunter die Angeklagten, riefen mehrmals »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!«. Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der erkennbaren Umstände, unter denen sie skandiert wurde, den Sinn auszudrücken, dass ein Deutschland liebender Mensch den hierzulande lebenden Juden feindlich gegenüber eingestellt sein müsse. Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Juden aufstacheln wollen, so das Gericht, ihre Parole sei einschüchternd gewesen.
via jüdische allgemeine: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Neonazis
By <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Gerd_Eichmann” title=”User:Gerd Eichmann”>Gerd Eichmann</a> – <span class=”int-own-work” lang=”en”>Own work</span>, CC BY-SA 4.0, Link