Polizeidozentin Bahar Aslan klagt erfolgreich gegen Entlassung

Nach einem Tweet über “braunen Dreck” bei der Polizei hatte die Hochschuldozentin Bahar Aslan ihren Job verloren. Sie klagte, bekam heute Recht – und darf vorerst wieder lehren. Sie war Dozentin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) in Gelsenkirchen. Im Mai hatte Bahar Aslan sich auf dem damaligen Portal Twitter (heute “X”) zur immer wieder aufflammenden Diskussion über Rassismus bei der Polizei geäußert: “Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.” Harter Tobak für viele ihrer Kollegen, der zu heftigen öffentlichen Diskussionen bis in die Landespolitik führte. Die Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen entschied daraufhin, Aslans vereinbarte Verlängerung ihres Lehrauftrags für “Interkulturelle Kompetenzen” zu widerrufen. Aslan wurde nach ihrem Tweet quasi gekündigt. Die Dozentin klagte dagegen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – und bekam am Dienstag zumindest vorläufig Recht. Die Gerichtskammer fand, dass der Widerruf des Lehrauftrags durch die Hochschule “rechtswidrig ergangen” sei. Aslan könne ihren Lehrauftrag vorläufig – bis zu einer Entscheidung über die Klage gegen den Widerruf – weiter ausüben.  Zwar ließen die öffentlichen Äußerungen der Antragstellerin “durchaus Zweifel an ihrer Eignung zur Lehrbeauftragten”, stellte das Gericht fest. Dennoch habe die Hochschule es versäumt, in der Gesamtbetrachtung “Umstände, die zugunsten der Antragstellerin sprechen, einzubeziehen”.

via wdr: Polizeidozentin Bahar Aslan klagt erfolgreich gegen Entlassung

siehe auch: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen : Bahar Aslan darf wieder an Polizeihochschule lehren. Wegen eines polizeikritischen Tweets verlor die Dozentin im Mai ihre Lehrtätigkeit an der Polizeihochschule NRW. Das war rechtswidrig, urteilte jetzt ein Gericht. Im Streit über ihre Entlassung von der Polizeihochschule Nordrhein-Westfalen (HSPV) hat die Dozentin Bahar Aslan vor Gericht recht bekommen. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschieden, dass der Widerruf der Lehrtätigkeit wegen eines kritischen Tweets nach jetzigem Stand rechtswidrig war und deswegen nicht vollzogen werden darf. Bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens könnte Aslan nun also ihre Lehrtätigkeit an der HSPV wieder ausüben

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