Auf der Anklagebank: Neonazi-Juristin Sylvia Stolz aus Ebersberg vorm Landgericht – diesmal wegen mutmaßlicher Volksverhetzung per Steuererklärung. Die Ebersbergerin ist einschlägig vorbestraft Freispruch-Grund: Volksverhetzung braucht Publikum. Die Ebersbergerin Sylvia Stolz ist bereits zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Nach eigenen Angaben saß sie fast fünf Jahre im Gefängnis. Auch ihre Zulassung als Rechtsanwältin ist ihr entzogen worden. Dennoch hat sie vor zwei Jahren ein Schreiben an das Münchner Finanzamt geschickt, in dem sie abermals den Holocaust geleugnet hat. Das „Pamphlet“ sei „unsäglich“ und „schwer zu ertragen“, wetterte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Dennoch hat das Münchner Landgericht die 60-Jährige am Donnerstag freigesprochen. Anlass war ein Bescheid des Finanzamts. Offenbar ging es um die steuerliche Bewertung eines Grundstücks. Dass ein Einspruch dagegen ein paar Seiten lang sei, sei üblich, erklärte die Leiterin des zuständigen Sachgebiets. Unüblich sei hingegen, dass er – wie im Fall Stolz – 339 Seiten umfasse. Mit dem Steuerbescheid habe das Schreiben der Angeklagten „wenig bis gar nichts“ zu tun gehabt. Vielmehr seien ihr Passagen aufgefallen, die auf Volksverhetzung hindeuteten, erinnerte sich die Finanzbeamtin. Deshalb habe sie das Schreiben an eine hausinterne Prüfstelle weitergeleitet – in einer verschlossenen Mappe, wie sie betonte. (…) Stolz habe in ihrem Schreiben „in unerträglicher Weise die Judenvernichtung verharmlost“. Sie stelle „die eigene Denke über das Leid von Menschen“. Der steuerrechtliche Vorgang sei nur der Aufhänger gewesen. Tatsächlich gehe es der Angeklagten darum, „sperrig sein zu müssen“ und „die Gesellschaft zu spalten“. Stolz vertrete nicht eine kritische Meinung, sondern stelle den Staat in Frage. Freispruch-Grund: Volksverhetzung braucht Publikum Allerdings habe die Strafkammer aus formalen Gründen freisprechen müssen: Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung setze ein Verbreiten der Thesen voraus. Mit dem Vorgang seien aber nur „ein paar Personen“ befasst gewesen, betonte Lenz. Dass eine bayerische Behörde mit dem Schreiben der Angeklagten intern oder extern „hausieren geht“, sei ausgeschlossen. Dies gelte erst recht für das Finanzamt als „datensensible Behörde“.

via merkur: Holocaust in Steuererklärung geleugnet: Freispruch für Neonazi-Juristin