Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke soll im Wahlkampf eine SA-Losung benutzt haben. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihm vor, um die Herkunft des Ausdrucks gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft Halle hat Anklage gegen Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen Verwendens von NS-Vokabular erhoben. Sie legt Höcke, der auch Landeschef seiner Partei in Thüringen ist, das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben. Konkret geht es um Äußerungen Höckes auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg in Sachsen-Anhalt, teilte die Staatsanwaltschaft mit . Der AfD-Mann soll dort vor rund 250 Zuhörerinnen und Zuhörern die Worte »Alles für Deutschland« benutzt haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP. Die Anklage wurde den Angaben nach bereits am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wusste Höcke um die Herkunft und Bedeutung dieses Ausdrucks. Der frühere Geschichtslehrer bestreitet demnach über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass ein hinreichender Tatverdacht keine Vorverurteilung bedeute und die Unschuldsvermutung gelte.

via spiegel: Björn Höcke wegen Verwendung von NS-Vokabular angeklagt

siehe auch: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Björn Höcke Thüringens AfD-Chef muss wegen der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Bei einer AfD-Veranstaltung soll er einen Slogan der nationalsozialistischen SA benutzt haben. (…) Die Immunität des Thüringer AfD-Chefs war bereits mehrmals wegen strafrechtlicher Ermittlungen aufgehoben worden. So verlor Höcke seine Immunität im Dezember 2020 zeitweise, nachdem eine Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt worden war. In einem weiteren Fall wurde Höckes Sonderstatus als Abgeordneter im Dezember 2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorübergehend aufgehoben. Zum Prozess gegen ihn kam es bislang nicht; Wegen nationalsozialistischen Ausrufs AfD-Poli­tiker Björn Höcke ange­klagt. Weil der AfD-Politiker Björn Höcke den Ausruf “Alles für Deutschland!” auf einer Rede im Jahr 2021 verwendet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen ihn erhoben. Die Losung ist in Deutschland verboten. Björn Höcke ist Fraktionsvorsitzender der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen. Wegen der Verwendung eines nationalsozialistischen Ausrufs hat die Staatsanwaltschaft Halle nun vor der Großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Halle Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf “das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation” (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB).  Auf einer Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Sachsen-Anhalt soll Höcke in einer öffentlichen Rede die verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP “Alles für Deutschland!” verwendet haben. Dabei soll er um Herkunft und Bedeutung dieser Formel gewusst haben. Vor seiner politischen Karriere war Höcke Geschichtslehrer. Laut der Staatsanwaltschaft Halle hat der Politiker über seine Verteidiger die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung abgetan.

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