Das Urteil gegen den AfD-Abgeordneten Richard Graupner aus Schweinfurt wegen Geheimnisverrats ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde als ungültig verworfen. Er soll in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergegeben haben. Weil er Informationen an einen Bekannten weitergegeben haben soll, hat das Landgericht Schweinfurt den AfD-Landtagsabgeordneten und ehemaligen Polizeibeamten Richard Graupner aus Schweinfurt wegen “Verrat eines Dienstgeheimnisses” zu einer Geldstrafe von 14.850 Euro verurteilt. Dieses Urteil vom November vergangenen Jahres bestätigt jetzt auch das Bayerische Oberste Landesgericht. Es hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch. Landgericht hatte Freispruch aufgehoben Die Kammer hatte den 60-Jährigen im November zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 165 Euro verurteilt. Zudem muss der 60-Jährige wegen zweier Ordnungswidrigkeiten – unerlaubter Datenbeschaffung – eine Geldbuße von jeweils 250 Euro leisten. Vor seinem Alltag als Politiker war Richard Graupner Polizist. In dieser Funktion hatte er Zugang zum internen Polizeisystem – und soll Infos daraus an einen Bekannten weitergegeben haben. Mit dem Urteil gilt er nicht als vorbestraft, wie der Gerichtssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte. Für die Verteidigung Graupners waren die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen – sie hatte im Berufungsverfahren am Landgericht, wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt einen Freispruch verlangt.
via br: Geldstrafe für Landtagsabgeordneten Graupner ist rechtskräftig