Aufgrund eines Verfahrens wegen rechter Chats sind eine Polizistin und ein Polizist in Frankfurt seit viereinhalb Jahren von Dienst freigestellt. Die Disziplinarverfahren laufen noch immer. Ein Polizist und eine Polizistin vom 1. Revier in Frankfurt sind bereits seit viereinhalb Jahren von ihren Aufgaben entbunden, weil noch immer nicht geklärt ist, ob sie unrechtmäßig die Daten der Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz von einem Dienstcomputer abgefragt haben. Ihre Bezüge bekommen die beiden allerdings weiterhin. Das Dienstrecht sehe das so vor, teilte das hessische Innenministerium jetzt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mit. Der Polizist und die Polizistin gehören auch zu den fünf Polizeibeamt:innen, die in einer Chatgruppe rassistische und nationalsozialistische Nachrichten austauschten. Das Landgericht hatte es abgelehnt, einen Prozess gegen sie zu eröffnen, dagegen hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Gegen drei von ihnen wurde eine vorläufige Dienstenthebung ausgesprochen. Bei zwei davon wurden nach Auskunft des Innenministeriums die Bezüge um 40 und 50 Prozent gekürzt. Beim dritten Beamten sei dies aufgrund „der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten“ derzeit nicht möglich. Am 2. August 2018 war sechs Minuten lang von dem Dienstrechner im 1. Revier auf der Zeil nach Basay-Yildiz und ihrer Familie geforscht worden. Wenige Stunden später erhielt die Anwältin das erste Drohschreiben einer Serie, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben war, in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Eingeloggt war zum Zeitpunkt der Abfrage die Polizeibeamtin Miriam D., doch ihr Passwort war auf der Wache allgemein zugänglich. Bei den Ermittlungen zu dem Fall stellte sich heraus, dass D. an der Chatgruppe „Itiotentreff“ teilnahm, in der teilweise rassistische und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht wurden. Dieser Chatgruppe gehörte auch ihr Kollege Johannes S. an. Gegen beide wurde nach Auskunft des Innenministeriums am 26. Oktober 2018 „ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ ausgesprochen. „Beide Beamte befinden sich seitdem nicht im aktiven Dienst“, sagte ein Sprecher von Innenminister Peter Beuth (CDU). Die Disziplinarverfahren gegen D. und S. seien „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens in gleicher Sache ausgesetzt“. Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ist ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin und den Polizisten wegen der „NSU 2.0“-Drohungen anhängig. Es dürfte erst vorankommen, wenn auch das Urteil gegen den arbeitslosen Berliner Alexander Mensch rechtskräftig ist.

via fr: Exklusiv: Polizist und Polizistin in Frankfurt sind seit Jahren vom Dienst freigestellt – bei vollen Bezügen