Ein Urteil des Landgerichts Halle gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung ist rechtmäßig. Ein Schild mit der Aufschrift “Angeklagter” wird auf die Gerichtsbank gestellt., Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild Das Oberlandesgericht hat eine von Liebich eingelegte Revision als unbegründet verworfen, wie das Landgericht Halle am Montag mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten Ende Oktober 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zudem soll er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Liebich hatte den Erkenntnissen des Landgerichts zufolge im Oktober 2016 und März 2017 bundesweit bekannte Politiker diskreditiert, indem er wissentlich angebliche Zitate von ihnen veröffentlichte, die aber nicht von ihnen stammten
via radiobrocken: Verleumdung Rechtsextremist Liebich rechtskräftig verurteilt
siehe auch: REVISION GESCHEITERT Rechtsextremist Sven Liebich erstmals zu Bewährungsstrafe verurteilt. Der Rechtsextremist Sven Liebich ist mit seiner Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle gescheitert. Das Landgericht hatte ihn 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Oberlandesgericht hat das Urteil nun bestätigt. (…) Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vermeintliche Zitate von Politikern wider besseres Wissen verbreitet hatte, um diese zu diskreditieren. Zudem hatte er dem Gericht nach Aufkleber mit volksverhetzenden Inhalten und Beschimpfungen religiöser Bekenntnisse vertrieben. Gegen dieses Urteil hatte er erneut Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht wies diese als unbegründet ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.