Die Polizei darf einen Fingerabdruck abnehmen, um ein Mobiltelefon zu entsperren, hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es hagelt Kritik von Anwälten. Dank biometrischer Erkennungsmethoden ist ein IT-Gerät wie ein Smartphone oder ein Laptop mit dem Auflegen eines Fingers oder dem Blick in die Kamera sekundenschnell entsperrt – ganz ohne Passworteingabe. Was für den Nutzer bequem ist, macht sich auch die Justiz zunehmend zunutze. So hat das Landgericht Ravensburg jetzt geurteilt, dass die Polizei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme den Fingerabdruck eines Verdächtigen entnehmen, damit eine Vorlage mit dem biometrischen Merkmal anfertigen und diese als Sesam-Öffne-dich für ein Mobiltelefon verwenden darf (Az.: 2 Qs 9/23 jug.).

via heise: Polizei entsperrt Smartphone: Landgericht billigt erzwungenen Fingerabdruck