Richard Graupner hat als Polizist Dienstgeheimnisse verletzt – davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Das Amtsgericht Schweinfurt sah das nicht einwandfrei bewiesen und sprach Graupner frei. Heute beginnt das Berufungsverfahren am Landgericht. Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch des AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen beginnt am Dienstag der Berufungsprozess in Schweinfurt. Graupner muss sich wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses und zweier Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten. Am 13. Oktober letzten Jahres war Graupner vom Amtsgericht Schweinfurt freigesprochen worden. Deutliche Hinweise auf Täterschaft Damals sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung, es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine Täterschaft Graupners. Restzweifel seien aber nicht völlig auszuräumen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses soll der 59-Jährige in seiner Funktion als Polizeibeamter begangen haben. Bei der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck leitete der Polizeihauptkommissar nach eigenen Angaben seit 2010 eine Fahndungs- und Kontrollgruppe. Verletzung von Dienstgeheimnissen Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beschuldigt Graupner, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils einem Bekannten unberechtigt Informationen weitergegeben zu haben, zu denen Graupner aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang gehabt haben soll. 2018 soll Graupner einem Bekannten, gegen den wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach einer Wohnungsdurchsuchung und wegen Körperverletzung eines Polizeibeamten ermittelt wurde, den Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall mitgeteilt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um Verletzung eines Dienstgeheimnisses

via br: Berufungsverfahren gegen AfD-Landtagsabgeordneten Graupner Richard

siehe auch: Urteil im Prozess gegen AfD-Abgeordneten Graupner verschoben Im Prozess gegen bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner soll das Urteil erst Ende November gesprochen werden. Der Vorsitzende Richter sagte heute, das Gericht brauche mehr Zeit zur Urteilsfindung, “um allen Seiten gerecht zu werden”. Im Berufungsverfahren wegen unter anderem Verletzung eines Dienstgeheimnisses wird das Urteil erst am 28. November gesprochen werden. Angeklagt ist der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner aus Schweinfurt. Mitte Oktober 2021 war Graupner vom Amtsgericht Schweinfurt in der gleichen Sache freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung damals, er habe Zweifel daran, dass Graupner ein Dienstgeheimnis weitergegeben habe. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Staatsanwaltschaft will Geldstrafe Im heutigen Berufungsverfahren plädierte die Staatsanwaltschaft wegen unter anderem zweifacher Verletzung eines Dienstgeheimnisses auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 200 Euro. Die Verteidigung plädierte erneut auf Freispruch. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses soll der 59-Jährige in seiner Funktion als Polizeibeamter bei der Polizeiinspektion Schweinfurt begangen haben. Bei der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck leitete der Polizeihauptkommissar nach eigenen Angaben seit 2010 eine Fahndungs- und Kontrollgruppe. Seit November 2018 ist er Mitglied des Bayerischen Landtags. Dienstliche Informationen an Bekannten weitergeben Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beschuldigt Graupner, in den Jahren 2017 und 2018 jeweils einem Bekannten unberechtigt Informationen weitergegeben zu haben, zu denen Graupner aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang gehabt haben soll

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