Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen seine Entlassung abgewiesen. Der Soldat war im Januar 2021 von der Bundesrepublik Deutschland fristlos entlassen worden. Es geht um rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Inhalte, die er in einer WhatsApp-Gruppe geteilt hatte. Die fristlose Entlassung des Zeitsoldaten ist rechtmäßig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Dienstpflicht eines Soldaten umfasse nicht nur die Pflicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen, sondern auch für ihren Erhalt einzutreten, heißt es in dem Urteil. «Die über einen längeren Zeitraum aufrechterhaltene Mitgliedschaft in einer Chatgruppe, in welcher die Verbrechen der NS-Diktatur verharmlost, gebilligt und verherrlicht sowie in hohem Maße rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt werden, sei mit dieser Verpflichtung unvereinbar», argumentierte das Gericht. (…) Laut Gericht sei es jedoch nicht entscheidend, dass es sich um eine nicht-öffentliche Gruppe gehandelt habe. Es genüge bereits die Wahrscheinlichkeit, dass die Dienstpflichtverletzung öffentlich bekannt und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet werden kann, heißt es in der Begründung. Im Oktober 2020 war die Dienststelle des Soldaten informiert worden, dass er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe ist, in der Bilder, Memes und Videos mit sittenwidrigen, rassistischen und pornografischen Inhalten geteilt würden
via zeit: Rechtsextreme Inhalte in Chats: Entlassung ist rechtmäßig
