Das Magazin “Compact”, eine Zeitschrift vom rechten Rand, darf das Sonderheft zur Serie “Babylon Berlin” nicht mehr vertreiben. Das vom Verfassungsschutz als “gesichert extremistisch” eingestufte Magazin Compact darf nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin sein Sonderheft zur Fernsehserie “Babylon Berlin” nicht mehr verkaufen. (…) Dabei hatte die rechtliche Auseinandersetzung um das Sonderheft nichts mit Eingriffen in die Pressefreiheit zu tun, sondern damit, dass Compact nach Ansicht des Landgerichts in großem Stil Urheberrechte verletzt hat. Das “Babylon Berlin”-Heft breitet nicht nur ein wirres Geschichtsbild (“Der süße Geruch von Moder und Blut”, “Pornos und Proleten”) und die üblichen Verschwörungsnarrative aus, etwa zum “angeblichen Klimawandel”. Es bedient sich auch großzügig beim Bildmaterial der Serie – ohne dafür allerdings die Rechteinhaber, die Berliner Filmproduktion X-Filme, um Erlaubnis gefragt zu haben (…) Der Compact-Chefredakteur schäumt auf der Internetseite des Magazins: “Schwerer Schlag für die Pressefreiheit – und für Compact ein Schaden von mindestens 60000 Euro”. Weil das Gericht auch die Abbildung der Titelseite untersagt hat, darf der Verlag nach eigenen Angaben auch andere Ausgaben der Zeitschrift, in denen dieses Cover zu Werbezwecken abgebildet ist, nicht mehr verkaufen. Das muss nicht das Ende der Auseinandersetzung sein. Compact hat mit seinem Sonderheft und der Urheberrechtsverletzung Geld verdient. Im Augenblick ist offen, ob X-Filme auch zivilrechtlich gegen das Magazin vorgeht und den Verlag auf Schadenersatz verklagt.

via sz: Compact und “Babylon Berlin” : Einstweilig abgesagt

siehe auch: Urheberrecht verletzt Rechtsextremes »Compact«-Magazin darf Heft zu »Babylon Berlin« nicht mehr verkaufen. Ein Gericht verbietet dem »Compact«-Magazin den Vertrieb eines Hefts zur Erfolgsserie über die Zwanzigerjahre. Der Herausgeber wittert Zensur – besitzt aber keine Bildrechte. (…) Das Magazin bediente sich bei Pressebildern, die allerdings nur eine beschränkte Nutzungserlaubnis hatten. Außerdem druckte »Compact« unter anderem auch ein Nacktbild der Schauspielerin Liv Lisa Fries, das offenbar aus einem Trailer für die vierte Staffel der Serie kopiert war. Es war wohl nicht das einzige Bild, das ohne die entsprechenden Rechte gedruckt wurde. Die Produktionsfirma der Serie, X-Filme, schickte dem Magazin eine Abmahnung, die dieses allerdings nicht unterschrieb. Also zog die Firma vor Gericht. Das Landgericht entschied nun: Da das Magazin die Rechte an den Bildern nicht besaß, darf das Heft nicht mehr verkauft werden.

https://twitter.com/KreuzAcht/status/1566093563489820676
Mimimi einer gesichert rechtsextremen Postille, die Bilder geklaut hat