Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Klage gegen das Verbot der überwiegend im Internet agierenden rechtsextremistischen Vereinigung “Nordadler” abgewiesen. Geklagt hatte ein einzelnes Mitglied. Bundesinnenministern Nancy Faeser: “Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus. Es zeigt, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren und im Netz Hass und Hetze verbreiten und Anhänger rekrutieren, verboten werden können. Deshalb werde ich nicht zögern, wenn nötig auch von weiteren Vereinsverboten Gebrauch zu machen. Das ist ein wichtiger Teil meines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus. Wir werden das Treiben von rechtsextremistischen Organisationen unterbinden, die Hass, Hetze und verfassungsfeindliches Gedankengut ins Netz und unsere Gesellschaft hineintragen.” Die rechtsextremistische Vereinigung “Nordadler” wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2020 durch das Bundesministerium des Innern verboten, da sie sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen somit den Strafgesetzen zuwider. Mit “Nordadler” wurde erstmals eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte. Auf diese Weise sollten gezielt jüngere Internetnutzer geworben und indoktriniert werden. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem die ideologische Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus sowie ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus.

via bmi: Verbot des rechtsextremistischen Vereins Nordadler vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab Der Kläger gibt zwar an, nicht Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung zu sein. Trotzdem sah er das Verbot der Gruppe als unzulässig an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20) Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als „mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe“ eingestuft

siehe dazu auch: Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „NORDADLER“. Vom 5. Juni 2020. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die folgende Verfügung: 1. Der Verein „Nordadler“ (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“, im Folgenden NORDADLER) richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.