Weil er bei Facebook dazu aufgerufen hatte, den Corona-Experten Christian Drosten zu erschießen, ist ein Mann aus Erfurt verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Abschreckung eine höhere Strafe gefordert. Es sei gleich in zweifacher Hinsicht ein außergewöhnliches Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Erfurter Landgericht. Der wirklich erfahrene Richter meint damit ausschließlich die Paragrafen, um die es in diesem speziellen Fall geht. Denn das, was dem 63-Jährigen auf der Anklagebank vorgeworfen wird, ist leider inzwischen Alltag in Deutschland. Der Mann hatte im Januar 2021 in einer Facebook-Gruppe dazu aufgerufen, den Virologen Christian Drosten zu erschießen. Dem Strafgesetzbuch zufolge ist das ein öffentlicher Aufruf zu einer Straftat. Das ist der erste eher selten verhandelte Paragraf dieses Verfahrens. Und der zweite betrifft die Bestrafung. Denn das Amtsgericht, vor dem sich der Angeklagte im März dieses Jahres verantworten musste, hat ihn zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch das kommt nur sehr, sehr selten vor. Der Staatsanwaltschaft gefiel dieses Urteil überhaupt nicht. Sie legte Berufung ein. Aus generalpräventiven Gründen, hieß es in der Berufungsbegründung. Also zur Abschreckung für Leute, die im Internet ihrem Hass freien Lauf lassen. (…) Er wolle nicht moralisieren, hielt der Richter fest. Aber diese Erwägungen kollidierten in diesem speziellen Fall mit der individuellen Schuld des Angeklagten. Es sei ohne Frage ein aggressiver Chat gewesen und der Angeklagte habe die Grenze zur erlaubten und gewünschten politischen Meinungsäußerung sehr deutlich überschritten. Aber eben nur dieses eine Mal, mit nur einem einzigen Wort. Und der Schicksalsschlag der eigene Erkrankung müsse auch berücksichtigt werden. Die Staatsanwältin tat sich schwer, die Berufung letztlich zurückzunehmen. Es sei nicht ihr Verfahren, sondern das eines Kollegen, und dem seien die generalpräventiven Erwägungen sehr wichtig. Mit der Rücknahme wird die Verwarnung des Amtsgerichts mit der Bewährungsgeldstrafe rechtskräftig.
via mdr: “ERSCHIESSEN Nach Online-Angriff auf Virologe Drosten: Erfurter von Gericht verwarnt
