Das Landgericht Mönchengladbach hat zwei Berufungsersuchen von Dominik Roeseler, Mitgründer der „Hooligans gegen Salafisten“, verworfen. Hintergrund waren ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und die Anstiftung zur Schändung einer Moschee. In der einen Sache hatte das Amtsgericht Roeseler Mitte 2021 verurteilt und unter Einbeziehung einer älteren Geldstrafe eine Gesamtstrafe von insgesamt 2.550 Euro (170 Tagessätze) verhängt. Roeseler hatte gegen das Urteil und eine gesonderte Bewährungsstrafe wegen der Schändung einer Moschee Berufung eingelegt. Die zuerst für Mai terminierte Verhandlung war geplatzt, da der Rechtsextremist an Corona erkrankt war. (…) Hintergrund der Berufungsverhandlung war zum einen eine Verurteilung wegen eines Protestes gegen die Corona-Auflagen in Mönchengladbach im Frühjahr 2020. Trotzdem die Behörden dem Vorsitzenden des Vereins „Mönchengladbach steht auf“ einen zuvor beworbenen „Spaziergang“ offiziell untersagten, wollten Roeseler und rund 30 Personen Anfang Mai 2020 „spazieren“ gehen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daher Mitte 2021 wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Im zweiten Fall hatte das Amtsgericht Mönchengladbach Roeseler Anfang 2021 wegen Anstiftung zur Beleidigung zu einer viermonatigen Haftstrafe, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Im Vorfeld eines rechtsextremen Aufmarsches im Mai 2019 sollte er laut Urteil damalige Mitstreiter angestiftet haben, einen bei Muslimen als unrein empfundenen Schweinskopf und einen Blutbeutel an einer Moschee beziehungsweise deren Erweiterungsbaustelle abzulegen. Roeseler wollte so laut Amtsgericht dem von ihm initiierten Aufmarsch unter dem Motto „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“ auch medial mehr Aufmerksamkeit bescheren.
via endstation rechts: DOMINIK ROESELER Moschee-Schändung: Bewährungsstrafe gegen HoGeSa-Mitbegründer bestätigt