Nach vier Verhandlungstagen wurde am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht Dresden das Urteil gegen fünf von sechs Wärtern gefällt, denen in mehreren Fällen „gemeinschaftliche Körperverletzung im Amt“ gegen ausschließlich migrantische Häftlinge vorgeworfen wurde. Unter den Angeklagten war auch der Landesvorstand der AfD, Daniel Zabel. Auf dessen Handy wurde 2019 eine Chatgruppe von JVA-Wärtern gefunden, in welcher mit den Taten geprahlt wurde. „Es ist ein besonderes Verfahren, welches wir hier erlebt haben“, leitete Richter Roland Wirlitsch seine Urteilsverkündung ein. Denn die Straftaten hätten sich in einem besonders sensiblen Bereich abgespielt, so der Richter. Der sensible Bereich war es dann auch, der dazu geführt haben dürfte, das die fünf JVA-Wächter überhaupt vor Gericht saßen. Denn Betroffene oder Geschädigte, die einen Strafanzeige gestellt haben, gab es in diesem Verfahren nicht. Dafür ein öffentliches Interesse. Der Whats-App Chat mit insgesamt 15 Personen war 2019 auf dem Handy von Daniel Zabel gefunden worden. An das Handy waren die Ermittler:innen 2018 gelangt, weil Zabel einen Haftbefehl aus der JVA Dresden gegen einen damaligen Beschuldigten im Mordfall Daniel H. fotografierte und an Martin Kohlmann von Pro Chemnitz weiterleitete. Die Veröffentlichung auf Telegram und Facebook befeuerte in Folge die rassistische Atmosphäre in Chemnitz und führte mit zu den schwersten Naziausschreitungen der letzten Jahre. Spätere Ermittlungen zeigten, dass der Beschuldigte nicht an der Tat beteiligt war. Zabel wurde 2019 für die Veröffentlichung des Haftbefehles zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor feierte ihn das rechtsradikale Compact Magazin noch als „Held von Chemnitz“. Aus den Chats gehen insgesamt drei Körperverletzungen hervor, die die Angeklagten in unterschiedlichen Konstellationen begangen haben sollen. So beschreiben die Angeklagten einen Fall im Chat: „Also der Wichser der Kollegen im B Haus angegriffen hat, war im Bunker. Leider versteckte er sich dann in der Ecke hinter der Matratze. Vermutlich war es ihm zu hell im Gesicht wegen der Taschenlampen. Also Ja, sein Pech. Tür uff, rein, kurz etwa vier Minuten ausgiebig belehrt von oben, unten, rechts wie links. Handfessel ran, und die Matratze gesichert. Dann erklärt ausgiebig von oben und seitlich, dass das so nicht geht“. Oder zum gleichen Fall: „Plötzlich fiel doch die Matratze um, und wir haben uns alle drei so erschrocken, dass reflexartig die rechte Gesichtshälfte des Delinquenten massiert wurde. Als federleichte 88 Kilo auf seinem Kopf in Stellung gegangen sind, wurden ihm anschließend sämtliche Gelenke massiert und die Nieren ausgeklopft.“ Teile der Inhalte des Chats wurden vor Gericht nur deshalb öffentlich, weil die Nebenklage eines – inzwischen abgeschobenen – Betroffenen, die entsprechenden Stellen in einem Antrag ausführte. Zuvor waren die Chatprotokolle im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt wurden, so das die anwesende Öffentlichkeit keine Möglichkeit hatte, sich ein umfassendes Bild über die Chatnachrichten und Einstellungen der Angeklagten zu machen.
Aus dem Gerichtssaal – Urteil in Dresden: Reichsbürger zum zweiten Mal in Sicherungshaft
Ein Ingenieur hatte seine Messer mit zu einer Corona-Demo in Dresden genommen – und sich dort mit Polizisten angelegt. Nach mehr als vier Jahren wird der Maskenmuffel in zweiter Instanz strenger verurteilt als beim ersten Read more…