Im großen Neonazi-Prozess in Dortmund um eine antisemitische Parole sind am Montag mehrere Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt worden. Bei einer Demonstration im September 2018 hatten mehrere Neonazis gebrüllt “Wer Deutschland liebt, ist Antisemit”. Das ist Volksverhetzung, urteilten die Richter. Als Begründung führten sie aus, dass die Parole zum Hass gegen in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden aufstachelt. Einschüchternde und bedrohliche Demonstration Die Szenen von den Demonstrationen in Dorstfeld und Marten und der antisemitischen Parole sorgten 2018 weltweit für Entsetzen. Die Neonazis wurden von verhältnismäßig wenig Polizei begleitet, mehrere zündeten vermummt Pyrotechnik und auf einem Banner fand sich eine Anspielung auf die NSDAP. (…) Zehn Neonazis waren im Prozess angeklagt. Fünf von ihnen wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt. Die anderen fünf wurden freigesprochen, zum Teil weil man ihnen nicht nachweisen konnte, dass sie bei der Demonstration dabei waren oder die entsprechenden Parole gerufen haben.

via wdr: Urteil im Dortmunder Neonazi-Prozess: Hohe Geldstrafen wegen Volksverhetzung

siehe auch: Großverfahren wegen Volksverhetzung : Geldstrafen gegen Rechtsextreme in Dortmund. In einem Großverfahren wegen antisemitischer Äußerungen sind vor dem Landgericht Dortmund fünf Rechtsextreme zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Richter sprachen die Angeklagten am Montag der Volksverhetzung schuldig und verhängten unterschiedlich hohe Geldstrafen. Zwischen 4000 und 10.000 Euro müssen die verurteilen Rechtsextremisten bezahlen – dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. Fünf weitere angeklagte Neonazis wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte den zehn Angeklagten zur Last, bei zwei aufeinanderfolgenden Kundgebungen am 21. September 2018 durch Dortmund gezogen zu sein und antisemitische Parolen skandiert zu haben. Auf in Onlinenetzwerken verbreiteten Videos war zu sehen, wie Teilnehmer unter anderem die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandierten.