6.000 Euro Geldstrafe für Bremer AfD. AfD hatte 2019 Lehrermeldeportal online gestellt. Portal verstieß gegen Datenschutz. Der Bremer AfD-Landesverband muss ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Euro zahlen. Wie die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer buten un binnen bestätigte, wurde das Bußgeld für ein Lehrermeldeportal der AfD verhängt, dass diese kurz vor der Bürgerschaftswahl 2019 online stellte. (…) Bereits vor Veröffentlichung des Portals warnten die damalige Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) und die Landesdatenschutzbeauftragte Sommer vor dem mit dem Portal verbundenen Datenschutz-Verstoß. Für neun Tage war die Plattform 2019 online, dann wurde sie auf Anordnung von Sommer offline gestellt.

via buten un binnen: Bremer AfD muss 6.000 Euro wegen Datenschutzverstoß zahlen

siehe auch: Bußgeld für Lehrermeldeportal des AfD-Landesverbands Bremen. Mit dem Lehrermeldeportal hat der AfD-Landesverband Bremen gegen Datenschutzbestimmung verstoßen. Dafür gab es jetzt die Quittung in Form eines Bußgeldes. „Pädagogen-Pranger“ Kurz vor der Bürgerschaftswahl 2019 sorgte die AfD mit ihrer Lehrermeldeplattform für Aufregung. Es hagelte Kritik von allen Seiten, von „Denunziantentum” und „Pädagogen-Pranger” war die Rede.

siehe dazu auch: AfD-Prangerportale gegen Lehrer sind rechtswidrig (2018). Die AfD hat in den vergangenen Wochen mehrere Prangerportale gestartet, auf denen Schüler AfD-kritische Aussagen ihrer Lehrer melden sollen. Solche Denunziations-Portale erinnern nicht nur an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte, sondern sind darüber hinaus auch rechtswidrig. Zeit, dass etwas gegen sie unternommen wird. (…) AfD-Denunziationsportal verstößt gegen DSGVO. Unabhängig von diesen Erwägungen verletzen die Meldeportale der AfD Rechte der gemeldeten Lehrer, allen voran deren Recht auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Eltern oder Schüler einen Lehrer wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die politische Neutralitätspflicht auf dem AfD-Meldeportal anzeigen, werden über das Portal personenbezogene Daten der Lehrer erhoben und verarbeitet. Dies geschieht unabhängig davon, ob diese Daten auch veröffentlicht werden oder nicht. Überdies handelt es sich in diesem Fall sogar um solche Informationen, aus denen die politische Meinung bzw. weltanschauliche Überzeugungen des Lehrers hervorgehen. Solche sensiblen Daten werden im Datenschutzrecht als besondere Kategorie personenbezogener Daten besonders stark und umfassend geschützt. Eine Verarbeitung solcher Daten ist gem. Art. 9 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich verboten und nur in ganz engen Ausnahmen zulässig. (…) AfD-Prangerportal kann Persönlichkeitsrechte verletzen. Außerdem fördern diese Meldeportale wegen der Prangerwirkung die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der gemeldeten Lehrer, sofern die Meldungen veröffentlicht werden

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