Neonazi-Rapper zu zehn Jahren Haft verurteilt

Weil er gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen hat, muss der österreichische Rapper Mr. Bond ins Gefängnis. Dessen Musik wurde bekannt, weil der Attentäter von Halle seinen Livestream von der Tat mit den Songs unterlegt hatte. Ein österreichischer Rapper ist wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die rechtsextremen Songs des Musikers mit dem Künstlernamen Mr. Bond erlangten nach dem Anschlag in Halle an der Saale im Jahr 2019 breitere Bekanntheit, weil der rechte Terrorist den Livestream seiner Tat im Internet mit der Musik des Österreichers unterlegte. Der Richter am Wiener Landesgericht begründete sein Urteil mit der Gefährlichkeit des 37-jährigen Angeklagten. Der Richter wies darauf hin, dass die Songs im Internet bereits ein paar hunderttausendmal heruntergeladen worden sind. Laut Anklage verherrlichte der Rapper in seiner Musik und seinen Videos den Nationalsozialismus, Adolf Hitler und die Massenvernichtung von Juden. Außerdem habe er Hasslieder gegen Homosexuelle, Muslime und Menschen mit dunkler Hautfarbe produziert

via spiegel: Neonazi-Rapper zu zehn Jahren Haft verurteilt

siehe auch: GESTÄNDNIS – Neonazi-Rapper “Mr. Bond” gibt sich bei Prozess in Wien reumütig. “Ich war verblendet und erkenne erst jetzt die Tragweite meines Handelns”, erklärte der gebürtige Lienzer, der sich wegen Wiederbetätigung verantworten muss. Neonazi-Rapper “Mr. Bond” hat am Dienstag in Wien in seinem Schwurprozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ein Geständnis abgelegt; Zehn Jahre Haft für Neonazi-Rapper. “Mr. Bond” und sein Bruder musste sich wegen NS-Wiederbetätigung verantworten: In Songs und auf einer Webseite wurden Gewaltphantasien und NS-Verherrlichung verbreitet. Zwei Brüder aus Kärnten mussten sich in Wien nach dem NS-Verbotsgesetz verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, unter dem Pseudonym des Neonazi-Rappers Mr. Bond über Jahre den Nationalsozialismus verherrlicht zu haben. Philip H. (37) soll nicht nur gerappt, sondern auch das rassistische Manifest des Christchurch-Attentäters übersetzt und verbreitet haben. Benjamin H. (34) soll ihn bei alldem unterstützt und die antisemitische Hetz-Site Judaswatch betrieben haben. In den meisten Anklagepunkten waren die Brüder geständig. Nur Fetzen der vom Gericht im Schnelldurchlauf verlesenen Liedtexte des Rappers und seines Bruders waren im Verhandlungssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien verständlich. Über eine Stunde dauerte die Verlesung der Vorwürfe gegen die Angeklagten. Der Inhalt wiederholte sich im Kern vielfach: “Hakenkreuz”, “weiße Rasse”, “Führer”, “Juden”, “vergasen” … – Zweifel an der Gesinnung der Brüder blieben keine. (…) Bei den Hausdurchsuchungen wurden (teils legal erstandene) Waffen gefunden. Die Gefahr, die von den Angeklagten ausgehe, betonten auch die Anwälte der Betroffenen, die auf Benjamin H.s Website Judaswatch gelistet waren. Clemens Lahner verwies auf deutsche Rechtsextremisten, bei denen Leichensäcke, Kabelbinder und Löschkalk gefunden worden waren. Ausrüstung für den “Tag X”, wie er sagte, jenen von Rechtsextremisten herbeigesehnten Tag, an dem der Staat gewaltsam gestürzt und mit Feinden abgerechnet werden solle. Sein Kollege Johannes Kerbl argumentierte mit Nachdruck: “Im Grunde ist das Führen solcher Listen ein Aufruf zum Mord.” Diese Gefährlichkeit sah auch das Gericht. Erstangeklagter Philip H. wurde zu zehn Jahren, sein Bruder Benjamin zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Da sich alle Seiten Bedenkzeit nahmen, ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.