Im Jahr 2020 bekam die Charité zwei Briefe eines heute 51 Jahre alten Mannes aus Sachsen. Darin wurde der inzwischen allseits berühmte Virologe Christian Drosten unter anderem mit Adolf Hitler und dem NS-Arzt Josef Mengele verglichen. Nun musste er sich vor dem Landgericht Chemnitz dafür verantworten und wurde schuldig gesprochen. Auch soll er geschrieben haben, dass Drosten vor Gericht gehöre und ein Todesurteil „legitim“ wäre (Quelle). Hierbei handelt es sich um typische Querdenken-Hassrede, die durch die extremistische Bewegung schrecklicher Alltag geworden ist und durch Desinformation befeuert wurde.
Man kann es kaum glauben, doch tatsächlich dürfen Menschen, also auch Christian Drosten, weder als „Nazi-Kriegsverbrecher“ bezeichnet werden noch mit Adolf Hitler oder Josef Mengele, dem KZ-Arzt aus dem Vernichtungslager Auschwitz, verglichen werden. Der 51-jährige Mann aus Sachsen erfuhr dies nun am eigenen Leibe und wurde bereits in erster Instanz vom Amtsgericht Döbeln wegen Beleidigung verurteilt. Er war jedoch wohl nicht bereit, die festgesetzten 1.350 Euro Strafe zu zahlen und ging in Berufung. Diese hatte jedoch keinen Erfolg für den Angeklagten, das Landgericht Chemnitz bestätigte am 17. Februar das Urteil des Amtsgerichts, die Berufung wurde verworfen. Nach Angaben des Landgerichts ist die Entscheidung jedoch noch nicht rechtskräftig (Quelle). Es ist auch nicht der erste Prozess, den Prof. Drosten gegen „Querdenker“ gewinnt

via volksverpetzer: GERICHT VERURTEILT „QUERDENKER“: DROSTEN WEHRT SICH ERFOLGREICH GEGEN HASSREDE