Der AfD-Politiker Jens Maier beschäftigt die sächsische Politik. Bei der Bundestagswahl im September konnte er sein Mandat nicht verteidigen, nun will er in seinen alten Beruf zurück: als Richter an ein sächsisches Gericht. Da er in den vergangenen vier Jahren mit extremistischen Positionen auffiel, brachte Sachsens Justizministerin Katja Meier in der “FAZ” die Möglichkeit einer Richteranklage ins Gespräch, um das zu verhindern. Doch wie erfolgversprechend ist dieses Instrument? Die Richteranklage könnte gegen der AfD-Politiker Jens Maier erstmals in 70 Jahren Anwendung finden. Ohne einen bisherigen Präzedenzfall ist eine Prüfung jedoch sehr aufwendig. Dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten müsste konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Das Diziplinarrecht könnte eine alternative, mildere Maßnahme bieten. (…) Richtervereinigungssprecher Franzen sieht einen anderen Lösungsweg: “Es ist vor dem Hintergrund, dass der Abgeordnete Maier eben zurzeit nicht Richter ist, möglicherweise schwierig, es mit einem Disziplinarverfahren zu versuchen. Deswegen sollte man wahrscheinlich beides versuchen. Richteranklage und Disziplinarverfahren, um zu prüfen, ob er weiter als Richter tätig sein kann oder nicht.” Wichtig ist allen Beteiligten, dass die Integrität des Richteramts gewahrt wird. Franzen wünscht sich daher ein zügiges Handeln der Ministerin. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei ein erster Schritt. Und sollte dieses Grund zum Zweifel an der Verfassungstreue von Jens Maier geben, könne er mit dem passenden Verfahren aus dem Richteramt entfernt werden.

via mdr: JUSTIZMINISTERIUM SACHSEN – Richteranklage gegen AfD-Politiker Jens Maier im Gespräch

Jens Maier – zu Recht “nicht unumstritten”. Screenshot FB; archive is 4oKxl