Tichy verantwortete eine als sexistisch eingestufte Formulierung über die SPD-Politikerin in seinem Magazin. Chebli forderte Schmerzensgeld, ein Gericht gab ihr recht. Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli hat vor Gericht Schmerzensgeld wegen einer frauenfeindlichen Äußerung über sie im Magazin Tichys Einblick erstritten. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der ehemaligen Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund 10.000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher übereinstimmend sagten (Az 27 O 195/21). (…) Ein Kolumnist von Tichys Magazin hatte über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine als sexistisch eingestufte Formulierung benutzt. Dabei legte er nahe, Chebli sei lediglich durch ihr Geschlecht für die Kandidatur qualifiziert. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen der Wortwahl bundesweit überparteiliche Kritik hervorgerufen. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli. (…) Für Tichy ist es nicht die erste Niederlage in einem Rechtsstreit mit einer Politikerin. Im Februar 2020 verweigerte die Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts Tichys Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Grund war eine Äußerung der Grünenpolitikerin und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth. Roth hatte sein Magazin im Oktober 2019 in einem Interview der Augsburger Allgemeinen neurechten Plattformen zugeordnet, “deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht”. Das Gericht wertete die Äußerung im Rahmen des politischen Meinungskampfs als zulässig, zudem müsse Tichy als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Kritik akzeptieren.

via zeit: “Tichys Einblick” – Sawsan Chebli erstreitet Schmerzensgeld von Roland Tichy

siehe auch: Wegen sexistischer Beleidigung – SPD-Politikerin Chebli erhält Schmerzensgeld von Journalist Tichy. Erfolg für Sawsan Chebli: Die Berliner SPD-Politikerin bekommt vom Journalisten Roland Tichy 10.000 Euro wegen frauenfeindlicher Äußerungen in einer Kolumne. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Publizist Roland Tichy der SPD-Politikerin Sawsan Chebli ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen muss. Das teilten Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur mit (Az 27 O 195/21). (…) In einem früheren Verfahren hatte Chebli bereits eine Unterlassungserklärung Tichys erwirkt. »Es war mir wichtig, auch hier ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt«, sagte sie zu dem neuen, am 16. Dezember ergangenen Urteil des Landgerichts. Ihr Anwalt Schertz sagte: »Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung.« Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.

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