Mehrere AfD-Politiker aus Bayern sollen in einem internen Telegram-Chat extremistische Positionen vertreten haben. Jetzt wurden deshalb Wohnungen zweier Beschuldigter durchsucht. In den Chats der geschlossenen Telegram-Gruppe »Alternative Nachrichtengruppe Bayern« fielen unter anderem die Begriffe Umsturz, Revolution und Bürgerkrieg. Bei den Ermittlungen zu den radikalen Äußerungen wurden nun zwei Wohnungen bayerischer AfD-Politiker in Kulmbach und im oberbayerischen Landkreis Miesbach durchsucht. Die Ermittlungen richten sich nach Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte. Sie sollen sich im Dezember 2020 in der aus rund 200 Mitgliedern bestehenden Telegram-Gruppe geäußert und dabei den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erfüllt haben.

via spiegel: Wegen Chatnachrichten über Umsturzpläne – Ermittler durchsuchen Wohnungen bayerischer AfD-Politiker

siehe auch: Durchsuchungen nach radikalen Chatnachrichten von AfD-Politikern. Umsturz, Revolution, Bürgerkrieg: Über solche Themen war in einer AfD-Chatgruppe auf Telegram diskutiert worden. Nun wurden zwei Wohnungen in Bayern durchsucht. Nach radikalen Äußerungen von bayerischen AfD-Politikern in einem internen Telegram-Chat hat die Polizei zwei Wohnungen in Kulmbach und im oberbayerischen Landkreis Miesbach durchsucht. Die Durchsuchungen fanden offenbar bei zwei AfD-Kommunalpolitikern statt. “Wir gehen davon aus, dass es sich um aktuelle oder ehemalige Mitglieder der Partei handelt”, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München auf Anfrage von ZEIT ONLINE. (…) Die Ermittler des bayerischen Landeskriminalamtes und der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München erhoffen sich von den beschlagnahmten Handys Informationen über den kompletten Chatverlauf. Die Ermittlungen richten sich nach Angaben des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte. Sie sollen sich im Dezember 2020 in der aus rund 200 Mitgliedern bestehenden Telegram-Gruppe geäußert und dabei den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erfüllt haben