“Querdenker” Thomas Brauner sprang im Wahlkampf von Armin Laschet auf die Bühne – nun saß er vor Gericht. Ein Attest spielte dabei eine besondere Rolle. Das Amtsgericht Hannover hat den Thüringer “Querdenker” Thomas Brauner wegen Verwendens falscher Gesundheitszeugnisse zu einer Strafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts t-online. Brauner wurde bundesweit bekannt, weil er im Bundestagswahlkampf zu CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet auf die Bühne gesprungen war. Zuvor hatte er schon einmal Aufsehen erregt, da er als Busfahrer Kinder aufgefordert hatte, ihre Masken abzunehmen, und ein Video davon ins Netz stellte. Er verlor wenig später seinen Job.* (…) Am Mittwoch war Brauner schließlich wegen eines Vorfalls bei einer Demonstration am 21. Februar in Hannover angeklagt. Die Polizei traf ihn ohne Maske an und setzte ihn vorübergehend zur Kontrolle und Personalienfeststellung fest. (…) Beim verhandelten Vorfall im Februar am Rande einer Kundgebung hatte Brauner einem Polizisten das Attest der Ärztin Carola Javid-Kistel gezeigt. Javid-Kistel, die nach eigener Darstellung vor dem Entzug der Approbation steht und in deren Praxis es eine Hausdurchsuchung gegeben hatte, war als Zeugin geladen. Brauner hatte sie aber nicht von der Schweigepflicht entbunden. Verurteilungen ihrer Patienten wegen des Gebrauchs falscher Gesundheitszeugnisse haben auch mögliche Folgen auf ein Verfahren gegen sie wegen Erstellens falscher Atteste. (…) Der Richter blieb mit dem Urteil von zwei Monaten unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf drei Monate plädiert hatte. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Geldstrafen wenig Wirkung auf Brauner hätten, so die Anklagevertretung. Das Gericht verhängte dafür zusätzlich statt der geforderten 80 Sozialstunden 150 Stunden, die Brauner nun ableisten muss. Der Richter verwies darauf, dass Brauner, der angab, erwerbslos zu sein, schließlich Zeit habe. Im Prozess kamen auch die Vorstrafen zur Sprache: Brauner ist demnach bereits wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Betrugs und Körperverletzung verurteilt worden
via t-online: Busfahrer Thomas Brauner – “Querdenker” aus Laschet-Wahlkampf zu Haftstrafe verurteilt
siehe auch: ENDSTATION FÜR DEN BUSFAHRER – QUERDENKER „BUSFAHRER BRAUNER“ ZU HAFTSTRAFE VERURTEILT: GEFÄLSCHTE MASKENATTESTE. Unter den Pandemie-Leugnern ist er eine kleine Prominenz – jetzt muss sich “Busfahrer” Thomas Brauner wegen eines falschen Maskenattests in Hannover vor Gericht verantworten. Knapp ein dutzend Menschen warten schon vor dem Gericht – hinein kommen sie nicht. Im Gebäude gilt Maskenpflicht und 3G. Das lehnen diese Leute ab. Sie sind Impfskeptiker, Pandemie-Leugner und Maskenverweigerer. Am 15.12. muss sich einer von ihnen vor dem Amtsgericht in Hannover verantworten. Und mit Thomas Brauner kein Unbekannter. (…) Im Saal wird hitzig diskutiert. Auf die Frage, worunter er denn leide, dass er keine Maske tragen könne, gibt der Angeklagte keine Antwort. Die Staatsanwaltschaft wirft Brauner vor, das Attest aus rein ideologischen Gründen ohne Untersuchung erhalten zu haben. SEINE ÄRZTIN DR. CAROLA JAVID-KISTEL IST SELBST EINE SZENE-GRÖSS Die Homöopathin aus Duderstadt organisiert Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Aktuell laufen zahlreiche Verfahren wegen der Ausstellung falscher Atteste gegen sie, die Noch-Ärztin bangt um ihre Approbation (Quelle). Auch Dr. Carola Javid-Kistel ist heute als Zeugin geladen. Mit “Gib Gates keine Chance!”-Button und ohne Maske erscheint die 55-Jährige vor Gericht. Neben einer eidesstattlichen Erklärung von ihr werden allerdings keine weiteren Fragen zugelassen. Ihre Patientenakte über Thomas Brauner hat es ohnehin schon in den Saal geschafft. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die entsprechenden Unterlagen beschlagnahmt. Für die Staatsanwältin ist der Fall klar: “Hier liegt nicht der Hauch eines Anhalts einer schwerwiegenden gesundheitlichen Erkrankung vor.” Auch der vorsitzende Richter folgt der Argumentation. Der Besuch bei der Ärztin sei ideologisch bedingt gewesen, Dr. Carola Javid-Kistel weithin als Maskengegnerin bekannt. Für eine schwerwiegende Vorerkrankung, die eine Befreiung der Maskenpflicht rechtfertigen würde, gibt es auch in der Patientenaktie keine Indizien.