Als »Reichsbürger« wurde ein Polizist erst vom Dienst suspendiert, dann verlor er seine Pension. Seine Klage dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung eines als »Reichsbürger« vom Dienst suspendierten Polizisten gegen die Aberkennung seiner Pension zurückgewiesen. Das Urteil vom Freitag sei rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Gerichts. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung: »Das bestätigt uns in unserem konsequenten Vorgehen gegen Reichsbürger bei der Polizei.« Der Beamte habe mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten den Staat von Grund auf abgelehnt und dessen Gesetze angezweifelt. »Das ist für einen Beamten völlig indiskutabel. Der Verlust seiner Pension ist eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz«, sagte Herrmann. »Wer bestreitet, dass es unseren Staat überhaupt gibt, kann nicht Gehalt oder eine Pension von ihm erhalten wollen.« Der Polizist hatte bis zu seiner Suspendierung im Februar 2016 am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring unterrichtet.
via spiegel: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Keine Pension für »Reichsbürger«