Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt hat im Zusammenhang mit den rechtsextremen “NSU 2.0”-Drohschreiben Anklage erhoben. Dem 53 Jahre alten mutmaßlichen Verfasser wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Zuständig ist die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten. Der Mann wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll eine Serie von Drohschreiben verschickt haben, die mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Angeschuldigte soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben – per E-Mail, Fax oder SMS. Dabei habe er regelmäßig die Grußformel “Heil Hitler” verwendet sowie sich selbst “SS-Obersturmbannführer” genannt. Empfänger waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie “Abfallprodukte”, “Volksschädling” oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln.
Gedroht wurde unter anderem mit “Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst” oder damit, dass Familienangehörige “mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet” würden. Zur Verstärkung der Drohwirkung soll der Verfasser nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressatinnen genannt haben. “Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er diese unter Einsatz einer Legende erlangt hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein”, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

via tag24: RECHTSEXTREME “NSU 2.0”-DROHSCHREIBEN: STAATSANWALTSCHAFT ERHEBT ANKLAGE GEGEN 53-JÄHRIGEN

siehe auch: Anklage wegen NSU-2.0-Drohschreiben erhoben. Teils stammten Daten der Drohschreiben aus Polizeicomputern. An diese soll der Angeklagte durch Social Engineering gelangt sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zusammenhang mit den NSU-2.0-Drohschreiben Anklage erhoben. Dem mutmaßlichen Verfasser Alexander M. wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt. Der Mann wurde im Mai 2021 in seiner Wohnung im Berliner Wedding festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben per E-Mail, Fax oder SMS verschickt haben. Diese unterzeichnete er häufig mit “NSU 2.0”, eine Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Die Schreiben waren mit wüsten und rechtsextremen Beleidigungen bis hin zu Morddrohungen, auch gegen Kinder der Betroffenen, gespickt. In mehreren Fällen enthielten die Schreiben Informationen, die zuvor von Polizeicomputern abgerufen worden waren. (…) Die von den Drohschreiben betroffene Anwältin Seda Başay-Yildiz sieht hingegen weiteren Aufklärungsbedarf: “Nach wie vor ist nicht klar, wie beide Adressen, insbesondere wie die zweite gesperrte Adresse, die man nicht telefonisch erfragen kann, im Umlauf gekommen sind”, sagte die Anwältin. Nach Erhalt des ersten Drohschreibens war sie umgezogen und hatte ihre Adresse in den Behördendatenbanken mit einem Sperrvermerk versehen lassen. Wie der Täter an die Daten der Polizei kam weiter unklar “Zudem sind nach meiner Kenntnis in meinem Fall nicht nur persönliche Daten wie Adresse abgefragt worden, sondern es erfolgten auch gezielte Abfragen in polizeilichen Datenbanken nach Verurteilungen beziehungsweise Ermittlungsverfahren gegen mich”, sagte Başay-Yildiz. Dies sei telefonisch nicht möglich. Die These der Staatsanwaltschaft halte sie nicht für schlüssig. “Ich rechne jedenfalls nicht mehr mit der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes”, erklärte sie. Der Beschuldigte soll auch Kontakte zu einer rechtsextremen Gruppe im Darknet unterhalten haben. Dazu passen Aussagen, die der Verfasser der Drohschreiben im Sommer 2020 an die Zeit geschrieben hatte: “Wir sind ein lockerer Zusammenschluss heimattreuer Elitekämpfer, die sich nur im Netz unter Pseudonym treffen.” Keiner kenne keinen persönlich. Wie viele Menschen hinter den E-Mails steckten, wisse er auch nicht so genau. Auch die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke), die selbst von den Drohschreiben betroffen war, hält die Einzeltäterthese nicht für plausibel: “Die Ermittlungsbehörden müssen sich mal lösen vom Bild des Einzeltäters und verstehen, dass es zu fast allen Drohmailserien Schnittstellen im Darknet gab und gibt und die Täter miteinander im Austausch standen”, sagte Renner der Zeit. “Ich gehe davon aus, dass illegal abgezweigte Daten, ob aus Polizeirechnern oder Justizakten, auf einschlägigen Foren und in Chatgruppen geteilt werden.”