Der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner aus Schweinfurt muss sich vor Gericht verantworten. Dem 58-Jährigen werden Verletzung eines Dienstgeheimnisses und zwei Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz vorgeworfen. In seiner Funktion als Polizeibeamter bei der Polizeiinspektion Schweinfurt soll der AfD-Landtagsabgeordnete Richard Graupner ein Dienstgeheimnis verletzt haben. Deshalb muss sich der 58-Jährige aus Schweinfurt nun vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten. Ihm werden außerdem zwei Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz vorgeworfen. Nach eigenen Angaben leitete der Polizeihauptkommissar seit 2010 bei der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck eine Fahndungs- und Kontrollgruppe. Seit November 2018 ist er Mitglied des Bayerischen Landtags. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beschuldigt Graupner, in den Jahren 2017 und 2018 einem Bekannten unberechtigt Informationen weitergegeben zu haben, zu denen Graupner aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang gehabt haben soll. So soll Graupner 2018 dem Bekannten, gegen den wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach einer Wohnungsdurchsuchung und wegen Körperverletzung eines Polizeibeamten ermittelt wurde, den Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall mitgeteilt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um die Verletzung eines Dienstgeheimnisses.

via br: AfD-Landtagsmitglied Richard Graupner in Schweinfurt vor Gericht

siehe auch: Dienstgeheimnisse verraten? Prozess gegen AfD-Abgeordneten Graupner beginnt. An diesem Mittwoch muss sich der AfD-Bezirkschef aus Schweinfurt vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll als Polizist einem Beschuldigten Informationen besorgt haben. (…) Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft im Januar dieses Jahres geht es um drei Fälle, bei denen jeweils der gleiche Bekannte von Graupner mit Informationen versorgt worden sein soll. In zwei Fällen geht es nur um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz, da der Bekannte die Information auch aufgrund seiner Ansprüche rechtmäßig hätte bekommen können. Schwerer wiegt der dritte Fall, in dem es darum geht, dass Graupner vorgeworfen wird, er habe seinem Bekannten Informationen aus einer polizeilichen Erstmeldung wegen einer Ermittlung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zukommen lassen. Das wertet die Staatsanwaltschaft als Verletzung des Dienstgeheimnisses, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe drohen.

siehe auch: AfD-Landtagsmitglied Richard Graupner freigesprochen. Richard Graupner ist freigesprochen worden. Der AfD-Landtagsabgeordnete aus Schweinfurt stand vor Gericht, weil er Geheimnisse verraten haben soll. Das konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt lautet Freispruch. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass er Zweifel daran habe, dass Graupner ein Dienstgeheimnis weitergegeben habe. Die Kosten für das Verfahren zahlt die Staatskasse.