Sachsen ist zu gefährlich, um Asylbewerber dorthin zu schicken: Eine Entscheidung vor genau 30 Jahren ist seit wenigen Tagen frei verfügbar und liest sich wie die Beschreibung eines Bürgerkriegslandes. Was hat sich seitdem getan? 24,6 Prozent für die AfD in Sachsen waren in der Höhe noch nicht absehbar, als der Ostbeauftragte der Bundesregierung für Aufregung sorgte. Marco Wanderwitz kommt aus dem Erzgebirge, und er sagte, dass im Osten erhebliche Teile der Bevölkerung “gefestigte, nicht demokratische Ansichten” hätten. Die Menschen seien “teilweise in einer Form diktatursozialisiert, dass sie auch nach 30 Jahren nicht in der Demokratie angekommen sind”.  Vor genau 30 Jahren wurde Sachsen faktisch zu einer Art Bürgerkriegsgebiet erklärt, weil dort Ausländer völliges Freiwild waren. Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entschied am 10. Oktober 1991, dass aus Sicherheitsgründen Asylbewerber nicht nach Sachsen geschickt werden dürfen. Manche Passagen der Entscheidung des OVG finden sich auch inhaltsgleich im aktuellen Verfassungsschutzbericht – und vieles liest sich gruselig. Eine Gegenüberstellung: Zur Zeit ist in Sachsen ein ganz erhebliches verbrecherisches Potential sich außerhalb gesellschaftlicher und gesetzlich vorgegebener Normen bewegender sogenannter Skinheads und Hooligans vorhanden. Klassische Skinheads sind auch in Sachsens Straßenbild selten. Das ist aber weniger einem politischen, denn einem jugendkulturell-stilistischen Wandel zuzurechnen, sagt Michael Lühmann, ein aus Leipzig stammender Wissenschaftler am Göttinger Institut für Demokratieforschung. “Die Optik, auch die raue, rüde Gewalt der Baseballschlägerjahre mag sich gewandelt haben, die Einstellungen und die Bedrohungslage sind aber nach wie vor vorhanden.” Und das liege daran, wie die CDU seit 30 Jahren in Sachsen damit umgehe. “Es wurden Probleme weggeleugnet, mit Ausblenden bekommt man es aber nicht in den Griff.” Lühmann war 2017 für die damalige Ostbeauftragte Mitautor der Studie “Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland”. Das Auftreten der mit Waffen verschiedenster Art ausgestatteten Straftäter in Gruppen von vier bis fünfzig Personen (…) stellt schon für sich ein besonderes Gefährdungsmoment dar. Nach Fragen an das sächsische Innenministerium hatte das Gericht keine Zahlen und konnte nur von einer “hohen Dunkelziffer bezüglich der Größe der rechtsradikalen Szene” schreiben, das Potenzial gewaltbereiter Personen könne nicht abgeschätzt werden. Für 2020 schätzte Sachsens Verfassungsschutz das rechtsextremistische Personenpotenzial im Land auf 4.800 Personen, davon  1.700 gewaltorientiert.

via t-online: Kapitulation vor Rechtsextremisten – Als Sachsen ganz offiziell zur No-Go-Area wurde