AfD-Nachrücker lehnt Kreistagsmandat ab – und beruft sich auf Gesetz der Kaiserzeit

Im Landkreis Leipzig ist es zu einem ungewöhnlichen Vorfall gekommen. Ein AfD-Nachrücker für den Kreistag lehnt das Mandat ab. Er beruft sich auf ein Gesetz der Kaiserzeit – ganz im Stile der Reichsbürgerbewegung. Im Landkreis Leipzig hat ein Nachrücker der AfD-Fraktion für den Kreistag unter Berufung auf ein Gesetz der Kaiserzeit auf ein Mandat in der kommunalen Volksvertretung verzichtet. Wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet, habe Torsten Klemmer der Kreisverwaltung kürzlich mitgeteilt, die ehrenamtliche Tätigkeit ablehnen zu müssen, weil er den damit verbundenen Verpflichtungstext nicht sprechen könne. Als Grund dafür gab er demnach an, dies sei ihm als „gesetzlichem Deutschen gemäß § 1 RuStAG“ nicht möglich. Das „RuSTAG“ steht für „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“, das noch zu Zeiten des Kaiserreichs 1913 erlassen worden war und heute nicht mehr gilt. Vor allem Reichsbürger, die die Existenz der Bundesrepublik und deren Verfassung nicht anerkennen, beziehen sich häufig auf das Gesetz.

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siehe auch: Landkreis Leipzig: AfD-Nachrücker beruft sich auf Gesetz der Kaiserzeit. Wirbel um eine Personalie: Ein Nachrücker der AfD-Fraktion für den Kreistag im Landkreis Leipzig will den Verpflichtungstext als Kreisrat nicht sprechen. Er beruft sich auf das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ von 1913, auf das sich Vertreter der Reichsbürger-Bewegung gern beziehen.

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