Das Amtsgericht im niedersächsischen Herzberg am Harz hat ein ehemaliges Mitglied der Gruppe „Nordadler“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Neonazi Brian W. musste sich wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz verantworten. Die Staatsanwaltschaft Göttingen warf dem Mann aus Bad Lauterberg vor, im russischen sozialen Netzwerk “VK” unter anderem Hakenkreuze verbreitet zu haben. In einem Video, das W. auf „VK“ teilte, war eine Hakenkreuz-Fahne zu sehen. Auf seinem zwischenzeitlichen Profilbild war ein Soldat mit Hakenkreuz-Armbinde abgebildet. Mit „Heil Hitler“ begann zudem ein Eintrag, in dem W. Adolf Hitler glorifizierte. In dem Post zweifelte W. auch NS-Verbrechen an, sprach zudem NS-Opfern das Menschsein ab und bezeichnete sich im Internet selbst als Nationalsozialist. Keine Reue erkennbar Nachdem die Strafrichterin W. dazu riet, gestand er die Taten. Reue oder eine Abkehr vom rechtsextremen Gedankengut zeigte der 30-Jährige jedoch nicht. Der Staatsanwalt wertete die Äußerungen des Angeklagten als besonders schwerwiegend. W. sei in der antisemitischen Ideologie verwurzelt und kein Mitläufer der rechten Szene. W. sagte aus, dass er „Nordadler“ zwischen 2017 und 2019 angehörte.
Das Amtsgericht verurteilte W. wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen sowie Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 100 Arbeitsstunden. Das Urteil ist rechtskräftig. Anderen „Nordadler“-Anhänger bedroht? Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft W. auch vorgeworfen, einen anderen „Nordadler“-Anhänger bedroht zu haben. Dieser galt dem Angeklagten als möglicher V-Mann. Weil eine Straftat, die W. bestritt, nich nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren in diesem Punkt eingestellt. Zwei Rechtsextremisten aus Norddeutschland, die bei der Verhandlung am Dienstag nicht erschienen, müssen nun Ordnungsgelder zahlen
Immunität aufgehoben – Bundestag genehmigt Strafverfahren gegen AfD-Abgeordneten Brandner
Wegen eines Auftritts im hessischen Landtagswahlkampf im Jahr 2023 darf nun gegen den AfD-Mann Stephan Brandner ermittelt werden. Der Bundestag hat dafür seine Immunität aufgehoben. Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Read more