Die zwei Deutschen, die 2019 einen senegalesischen Türsteher vom Megapark attackiert haben, mussten nicht ins Gefängnis. Die Kameraden in der Heimat haben nun Solidaritäts-T-Shirts anfertigen lassen. Er wolle das Kapitel beenden und in Frieden weiterleben, sagte der senegalesische Türsteher, der Opfer eines rechtsradiaklen Angriffs war, nach dem Prozess in Palma de Mallorca Mitte Mai. Doch so einfach ist das wohl nicht. Obwohl das Urteil bereits gesprochen wurde, ist der Schlusspunkt in der Angelegenheit noch nicht gesetzt. Im Internet tauchten nun Fotos von T-Shirts auf, die sich mit den deutschen Angreifern solidarisieren. 2019 hatten zwei aus der Umgebung von Leipzig stammende Männer den Türsteher vom Megapark angegriffen und rassistisch beleidigt. Noch heute ist das Opfer halbseitig gelähmt und kann seiner Arbeit nicht nachgehen. Durch eine außergerichtliche Einigung und die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 150.000 Euro sind die Leipziger um das Gefängnis herumgekommen. Die zweijährige Haftstrafe wird für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit haben die Verurteilten Inselverbot und dürfen nicht auf die Balearen reisen. Am Montag (31.5.) tauchten nun Fotos in den sozialen Netzwerken auf, die T-Shirts mit dem Logo vom Fußball-Viertligisten Lok Leipzig zeigen. “Troublemakers Mallorca” ist darauf zu lesen sowie “Inselverbot, wir kommen wieder”.
via malorcazeitung: Nach Nazi-Prozess auf Mallorca: Rechte Szene aus Leipzig verhöhnt das Opfer
siehe dazu auch: Prozess um rassistische Attacke in Palma – Schwarzen Türsteher auf Mallorca verprügelt: Leipziger Neonazis zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2019 zerstörten Robert F. und Johannes H. aus Leipzig das Leben eines Türstehers auf Mallorca. Sie prügelten so lange auf den Senegalesen ein, bis er bleibenden Schäden davon trug. Nun wurden die beiden Neonazis in Palma zu Haftstrafen von zwei Jahren verurteilt. Die beiden Sachsen wurden zum Prozess in Mallorcas Inselhauptstadt Palma am Montag per Video zugeschaltet, doch zu einer richtigen Verhandlung kam es gar nicht erst, denn zuvor hatten sich bereits Anklage und Verteidigung auf das Strafmaß geeinigt. Das Ergebnis: Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 150.000 Euro.