Kurz vor Pfingsten wurde das Haus des AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke durchsucht. Höcke ist möglicherweise Urheber eines Beitrags, der als Volksverhetzung eingestuft werden könnte. Die Thüringer AfD-Fraktion zweifelt die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses an. Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wehrt sich im Nachhinein gegen eine Durchsuchung seines Wohnhauses. Der Politiker legte nach Angaben seiner Fraktion am Freitag Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts Mühlhausen ein. Gegen Höcke wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Bei der Durchsuchung sollte nach Hinweisen gesucht werden, die Rückschlüsse darüber zulassen, ob Höcke der Urheber eines Beitrags gegen die Seenotretterin Carola Rackete ist. (…) Nach Auffassung der Thüringer AfD-Fraktion sei der Beitrag in den sozialen Medien von der Meinungsfreiheit gedeckt, ein Anfangsverdacht bestehe nicht, sodass auch kein Durchsuchungsbeschluss hätte erlassen werden dürfen. „Darüber hinaus hätte die Durchsuchung auch nicht auf die elektronischen Geräte der Familienmitglieder erstreckt werden dürfen“, heißt es in der Mitteilung der Thüringer AfD-Fraktion.
via rnd: Verdacht der Volksverhetzung: Höcke legt Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ein