In Weimar stellt ein Familienrichter fest, dass die Maskenpflicht in Schulen das Kindeswohl gefährdet. Während “Querdenker” das Urteil bejubeln, sind Behörden entsetzt. Amtsgerichte in ganz Deutschland berichten derzeit von ähnlichen Anträgen. Inzwischen scheint auch klar, wie die Klagen offenbar systematisch lanciert werden. Nach einer Entscheidung eines Weimarer Familienrichters über die Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen an zwei örtlichen Schulen hat ein Amtsgericht in Niedersachsen den Eingang von entsprechenden Anträgen gemeldet. Es seien bislang acht “gleichlautende Anregungen” eingegangen, erklärte das Gericht in Bad Iburg. Sie seien abgelehnt worden. Demnach gibt es aus Sicht der dortigen Richter in der Sache keinen Handlungsbedarf, zudem seien Familiengerichte nicht zur Entscheidung befugt. Bereits am Donnerstag hatte das Amtsgericht Hannover über 100 “nahezu gleichlautend” formulierte Anträge gemeldet. Auch die Richter in Hannover sahen keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung und betonten, eine Entscheidung liege außerhalb ihrer Kompetenz. (…) Auch am Amtsgericht Weimar sind seit Anfang der Woche mehr als 16 weitere solcher Fälle eingegangen. Der Familienrichter, der den fragwürdigen Beschluss erlassen hatte, entscheidet in mindestens fünf dieser Verfahren. (…) “Familiengerichte sind nicht befugt, staatliche Verordnungen aufzuheben, abzuändern oder gar durch eigene politische Vorstellungen zu ersetzen.” Kürzlich hatte ein Familienrichter am Amtsgericht von Weimar in Thüringen unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Die Entscheidung und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit lösten Verwunderung aus. Dem Richter drohen nun Verfahren wegen Rechtsbeugung. Auch eine Familienrichterin des Amtsgerichts Weilheim in Bayern befreite vor einigen Tagen mit einer gleichlautenden Begründung ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch. Zugleich verfügte sie auch, dass das Kind in der Klasse nicht “isoliert” werden dürfe. Unter Corona-Leugnern und “Querdenkern” stießen die Urteile der Amtsrichter hingegen auf große Resonanz und wurden als Präzedenzentscheidungen bejubelt. Laut Recherchen der “Thüringer Allgemeinen” könnte es sich in Weimar um einen systematischen Akt handeln, mit dem ein bestimmter Richter an diese Fälle kam. Demnach soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe gezielt nach klagewilligen Eltern von Kindern gesucht haben, deren Nachnamen mit einem der folgenden Buchstaben beginnen: B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V, X. Nach dem Verteilplan des Weimarer Amtsgerichts landen diese Fälle bei einem Richter, der in seinen Verhandlungen Prozessbeteiligte auffordert, die Maske abzulegen. Sein Argument: Verhüllungsverbot im Gerichtssaal, schrieb die Zeitung. Laut “Spiegel” geht die Antragsflut auf eine im Internet frei verfügbare Musterklage zurück, die ein ehemaliger Familienrichter, der nach den Recherchen des Magazins der Querdenker-Bewegung nahesteht, erstellt hat. Auf seiner Seite fänden sich auch Links, die auf einschlägige “Experten” verwiesen, die vor Medienzensur oder Corona-Impfungen warnen.

via ntv: Nach Masken-Urteil in Weimar – Querdenker-Kreise fluten Gerichte mit Klagen